© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/18 / 23. November 2018

Grundgesetzliche Glaubensfreiheit als Einfallstor für den Islam
Vollverschleierte Menschenwürde
(dg)

Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wird gegenwärtig die Einführung eines generellen Vollverschleierungsverbots im öffentlichen Raum diskutiert. Bei den eidgenössischen Nachbarn gilt seit 2016 bereits im Kanton Tessin ein solches Verbot, auf nationaler Ebene ist eine Volksabstimmung in Vorbereitung. In Deutschland mehren sich zwar die Verbotsforderungen, doch konkrete Pläne dafür existieren nicht. Nach Ansicht der Regensburger Verfassungsrechtlerin Andrea Edenharter, die in ihrem Habilitationsvortrag zu den rechtlichen Implikationen eines Verbots Stellung bezieht (JuristenZeitung, 20/2018), dürfte ein politisch ohnehin halbherzig angestrebtes Verbot durch den nationalen Gesetzgeber wieder einmal am europäischen Recht scheitern. Zudem könnte ein generelles Vollverschleierungsverbot auch im Wege der Grundgesetzänderung nicht eingeführt werden. Obwohl niemand 1949 daran dachte, mit der Religionsfreiheit in der säkularen Gesellschaft des Grundgesetzes eines Tages die Expansion des Islam zu fördern, kommt sie heute dieser politischen Religion zugute. Daß Vollverschleierung nicht einmal nach herrschender Meinung islamischer Rechtsgelehrter vorgeschrieben ist, ist nach Edenharters Verfassungsinterpretation unbeachtlich, da das Tragen des Schleiers zum „unantastbaren Menschenwürdekern“ gehöre, so daß ein Verbot verfassungswidrig wäre. 


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