© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/18 / 30. November 2018

Meldungen

Debatte um möglichen Veteranen-General

BERLIN. Der Bund Deutscher Einsatz-Veteranen hat die Forderung des Reservistenverbandes nach einem ehrenamtlichen Veteranen-General begrüßt. „Ein ehrenamtlicher Veteranen-General würde der Veteranenbewegung eine Stimme geben, hinter der wir uns alle sammeln können“, sagte Generalsekretär Philipp Krüger.  Zuvor hatte der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, den Vorschlag scharf kritisiert. Er sei „einfallslos“, voll auf „Linie des Verteidigungsministeriums“ und gehe „komplett am Bedarf unserer Veteranen vorbei“. Veteranen bräuchten „keinen neuen Versorgungsposten für einen General, der den Grüßaugust spielt“, teilte Lucassen mit. „Veteranen brauchen eine Aufwertung ihrer gesellschaftlichen Stellung.“ (ha)





Verfassungsschutzchefin räumt ihren Posten

Hannover. Die Chefin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Maren Brandenburger, hat ihren Posten geräumt. Hintergrund ist die Enttarnung eines V-Manns aus der linksextremen Szene in Göttingen (JF 48/18). Interne Ermittler des Innenministeriums hätten den Vorfall geprüft, teilte Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit. Dabei seien auch organisatorische Mängel im Verfassungsschutz zutage getreten. Er habe den Bericht mit Brandenburger besprochen. „Am Ende des Gesprächs hat sie mich gebeten, sie von ihrem Dienstposten zu entbinden und auf einen anderen Dienstposten zu versetzen. Dem bin ich nachgekommen“, so der SPD-Politiker. Dennoch liege „kein persönliches Fehlverhalten“ der Präsidentin vor. Derzeit werde geprüft, ob gegen einzelne Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Brandenburger soll nun Referatsleiterin im Sozialministerium werden. Wer künftig den Verfassungsschutz leitet, ist noch unklar. (ha)





Knabe kehrt vorerst nicht in Gedenkstätte zurück

BERLIN. Der abgesetzte Leiter der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, darf vorerst nicht zurück an seinen Arbeitsplatz. Das entschied das Landgericht Berlin am Montag, wenige Stunden nachdem Knabe sein Büro wieder betreten hatte. Der Stiftungsrat hatte den 59jährigen am Sonntag als Vorstand und Direktor der Gedenkstätte abberufen. Dennoch war er am Montag zur Arbeit erschienen. Opfer des SED-Regimes begrüßten ihn bei seiner Rückkehr mit Blumen. Knabe berief sich auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, das seine Freistellung (JF 48/18) am Freitag aufgehoben hatte. Der Stiftungsrat legte jedoch am Montag Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Das Gericht setzte im Eilverfahren die einstweilige Verfügung außer Kraft, bis über den Widerspruch entschieden ist. Einen Verhandlungstermin dafür gibt es noch nicht. (ha)