© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/18 / 14. Dezember 2018

Zwischen Reichstag und Kanzleramt
„Gezielte Kampagne“
Christian Vollradt

Der Vorwurf von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau hat es in sich: „Die AfD bekämpft die Institutionen der Demokratie“, behauptete die Linkspartei-Politikerin gegenüber dem Tagesspiegel. Im Zuge der Auseinandersetzungen um den UN-Migrationspakt hätten die Partei „und ihre Verbündeten“ die politische Ebene verlassen und würden nun auch gegen Personen vorgehen. So habe man eine Mitarbeiterin des Petionsausschußdienstes „öffentlich an den Pranger gestellt“, woraufhin die Frau auf eigenen Wunsch in eine andere Abteilung versetzt wurde. Es sei „absolut inakzeptabel“, wenn Mitarbeiter des Parlaments attackiert, drangsaliert und verächtlich gemacht würden, empörte sich Pau. Dies sei eine klare „Grenzüberschreitung“, die zeige, „welch Geistes Kind die AfD und ihre Mitstreiter sind“, zitiert sie der Tagesspiegel. 

In der Tat hatten sich Kritiker des Migrationspaktes darüber beschwert, daß der Ausschußdienst zunächst keine der eingereichten Petitionen mit einer ablehnenden Stoßrichtung auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht hatte. Dies geschah unter Berufung auf die Richtlinien des Bundestags für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Demnach werde von einer Veröffentlichung abgesehen, wenn diese „geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“. Doch war dies lediglich ein vorläufiges Votum. Ausschlaggebend ist in solchen Fällen immer die Entscheidung der Mitglieder des Aussschusses, also der gewählten Abgeordneten. Und die hatten mehrheitlich einem Antrag der AfD auf Veröffentlichung einer Petition gegen den UN-Pakt zugestimmt (JF 49/18). Diese Petition, die mittlerweile auf über 100.000 Mitzeichner kam, hat das für eine öffentliche Behandlung nötige Quorum damit mehr als erreicht. 

Der Obmann der AfD im Petitionsausschuß, Johannes Huber, sieht in dem Vorgehen Paus eine „gezielte Kampagne gegen die AfD“. Zwar habe es Beschwerden, aber keine Bedrohungen gegeben. Die betreffende Mitabreiterin, so Huber, habe schon früher zweimal um Versetzung gebeten – jedesmal vergeblich. Erst im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen habe ihr Gesuch Erfolg gehabt. Nach Ansicht des AfD-Politikers wird die Mitarbeiterin daher von der Linkspartei und den Grünen „instrumentalisiert“ – also von jenen, die im Ausschuß als einzige gegen den AfD-Antrag gestimmt hatten. Huber betonte, daß dem Ausschußdienst auch keine pauschalen Vorwürfe gemacht würden: „Die 80 Mitarbeiter dort leisten hervorragende Arbeit.“ Pro Jahr gebe es ungefähr 13.000 Petitionen, jede erfordere im Schnitt mindestens drei Schreiben des Dienstes, daraus sei der Arbeitsaufwand in dem Gremium ersichtlich. 

Die Bundestagsverwaltung teilte auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit, sie könne zu Personalfragen keine Stellung nehmen. Sollte es Beleidigungen oder Bedrohungen gegen Mitarbeiter gegeben haben, hätte eine Anzeige „auf dem Dienstwege bei der Bundestagspolizei erfolgen müssen; dies ist nicht geschehen“, so ein Sprecher.