© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/18-01/19 / 21./28. Dezember 2018

Kind von AfD-Abgeordnetem darf nicht auf Waldorfschule
Öffentliches Erschrecken
Thorsten Hinz

Dem Kind eines Berliner AfD-Abgeordneten wird die Einschulung in eine Waldorfschule verweigert. Für den Erstkläßler ist das besonders schmerzhaft, weil er bereits eine Waldorf-Kita besucht hat und durch den Mehrheitsbeschluß der Lehrer und Elternvertreter von seinen Spielkameraden getrennt wird. Die Entscheidung kam ohne äußeren Druck und basisdemokratisch zustande. Zufällig ist sie trotzdem nicht. Mit ihr wird die Konsequenz aus dem „Kampf gegen Rechts“ gezogen, den Politik, Medien, Gewerkschaften und Kirchen unablässig predigen.

In seiner Erzählung „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ läßt Heinrich Böll die Zeitung als das Zentralorgan des gesunden Volksempfindens die Frage stellen: „Muß man gegenüber Unmenschen menschlich bleiben?“ Das war vor dem Hintergrund des RAF-Terrors in den 1970er Jahren. Wer heute irgendwie als „rechts“ gilt, wird zum Über-Unmenschen stilisiert, der nicht einmal die Schonung seiner Kinder erwarten darf.

Doch in diesem Fall wird ein öffentliches Erschrecken laut. Die Berliner Lokalpresse kommentiert den Beschluß klar ablehnend. Der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes hat die Diskriminierung des Kindes „ganz unmißverständlich“ verurteilt. Sogar die Schulsenatorin im rot-rot-grünen Senat schätzt den Vorgang als „äußerst kritisch“ ein. Das sind Hoffnungsschimmer. Nicht mehr. Aber immerhin.