© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/19 / 04. Januar 2019

In Versailles begann das Ende der Weimarer Republik
Zerstörerische Vertragswirkung
(ob)

Die „Friedensordnung des Versailler Vertrags“ hatte einen „gewichtigen Anteil“ am Scheitern der Weimarer Republik. Mit dieser nicht ganz neuen, aber von vielen auf den NSDAP-Anteil fixierten deutschen Zeithistorikern gern verdrängten Erkenntnis beschließt Wolfgang Elz seine Studie über die Außenpolitik der ersten deutschen Demokratie. „Versailles und Weimar“, Außen- und Innenpolitik, gehören für den Mainzer Zeithistoriker unzweifelhaft zusammen. Die Bemühungen des im Oktober 1929 früh verstorbenen Reichsaußenministers Gustav Stresemann, über die Außenpolitik auch die Republik zu stabilisieren, scheiterten an der Unnachgiebigkeit der Versailler Siegermächte, allen voran Frankreichs. Die „zerstörerische Wirkung“ des Vertrags entfaltete sich mit voller Wucht auch nach den ersten, von Stresemann nicht mehr erlebten revisionistischen Erfolgen seiner Verständigungspolitik (Universitas, 11/2018). Weder Reichskanzler Heinrich Brüning (1930–1932), dessen fatale Deflationspolitik von dem Willen bestimmt war, die Reparationen aufzuheben, noch sein Nachfolger Franz von Papen, dem die Sieger in der Abrüstungsfrage zu zögerlich nachgaben, konnten im Krisenjahr 1932 innenpolitische Niederlagen mit außenpolitischen Fortschritten derart kompensieren, daß sich die Kanzlerschaft Adolf Hitlers hätte verhindern lassen.


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