© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/19 / 11. Januar 2019

Meldungen

Immer noch keine Regierung in Schweden 

STOCKHOLM. Die nächste Abstimmung über den schwedischen Ministerpräsidenten findet nach Angaben von Radio Sverige (RS) am 16. Januar statt. Parlamentspräsident Andreas Norlén, so RS weiter, habe mitgeteilt, daß er diesen Schritt „bedaure“. „Ich hätte diesen Prozeß wirklich vor Weihnachten beenden wollen. Schweden braucht eine neue Regierung“, erklärte der konservative Politiker. Wenn die Abstimmung am 16. Januar keinen Premier hervorbringt, findet die nächste Abstimmung am 23. Januar statt. Wird auch dann kein Ministerpräsident gewählt, müssen innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch am 21. April Neuwahlen durchgeführt werden. Weder Stefan Löfven von den Sozialdemokraten noch Ulf Kristersson von der konservativen Moderaten Sammlungspartei konnten nach der Parlamentswahl im September 2018 eine Regierung bilden. (ctw)



Enteignungsgesetz auf den Weg gebracht 

PRETORIA. Das südafrikanische Ministerium für öffentliche Arbeiten hat Ende Dezember einen Entwurf für ein Enteignungsgesetz vorgelegt. Demnach kann Land ohne Entschädigung eingezogen werden, wenn es von einem Landarbeiter- Pächter im Rahmen der Landreform (Labour Tenants Act 3, 1996) genutzt wird. Dazu kommt Land, das zu spekulativen Zwecken erworben wurde, im Besitz eines staatlichen Unternehmens ist oder das von einem Grundbesitzer aufgegeben wurde. Der überarbeitete Gesetzentwurf besagt zudem, daß die Enteignungsbehörde trotz anders lautender gesetzlicher Bestimmungen das Eigentum nicht willkürlich oder zu einem anderen Zweck als dem des öffentlichen Interesses enteignen darf. Kritische Worte dazu fand der größte kommerzielle Bauernverband Südafrikas Agri-SA. Der Entwurf schaffe zwar mehr Klarheit über Enteignungen ohne Entschädigung, doch dessen Reichweite und einzelne Definitionen müßten noch dringend geklärt werden, betonte Agri-SA-Funktionärin Annelize Crosby. Die größte Sorge sei dabei die Enteignung von Grundstücken, die von Landarbeiter-Pächtern bewohnt werden. Deren Status auf Farmen in KwaZulu-Natal und Mpumalanga sei noch nicht geklärt, erklärt Crosby. Hier gebe es zudem Bedenken hinsichtlich des „unwirtschaftlichen Charakters vieler der Parzellen sowie hinsichtlich deren produktiver Nutzung“. Das eigentliche Problem sei, daß das Landarbeiter-Pächter-Gesetz „nie richtig umgesetzt wurde“. Die Gesetzesvorlage ist öffentlich einsehbar. Bis Ende Februar haben „interessierte Personen“ die Möglichkeit, schriftliche Anmerkungen zum „Enteignungsgesetz 2019“ zu machen. Einen festen Starttermin gibt es nicht. Laut Entwurf obliegt es Präsident Cyril Ramaphosa, das Datum der Inkraftsetzung festzusetzen. (ctw)