© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 05/19 / 25. Januar 2019

Steuerzahler sollen gegen doppelte Rentenbesteuerung klagen
Wider die fiskalische Gier
Jörg Fischer

Zwei Drittel des 344 Milliarden schweren Bundeshaushalts wurden 2018 über nur vier Hauptsteuern finanziert, denen sich Arbeitnehmer wie Rentner faktisch nicht entziehen konnten: die Mehrwert-, Lohn- und Energiesteuer sowie die Einfuhrumsatzsteuer für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten. Mit einem Anteil von sieben Prozent war die fünftgrößte Einnahmequelle die Einkommensteuer. Damit diese 2019 statt 26,2 nun mindestens 26,7 Milliarden Euro einbringt, kennt das Finanzministerium keine Gnade: Nicht nur „Reiche“ oder Selbständige müssen zahlen, sondern auch immer mehr Rentner.

Von den 21 Millionen Rentnern mußten 2018 bereits 4,4 Millionen Einkommensteuer zahlen. In diesem Jahr werden es fünf Millionen Rentnerhaushalte sein. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli werde dazu führen, daß weitere 48.000 Rentner steuerpflichtig werden, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Dadurch würden dem Fiskus Mehreinnahmen von 410 Millionen Euro zufließen – was mehr als drei Viertel der Zusatzeinnahmen aus der Einkommensteuer wären und zudem verdeutlicht, daß diese Steuer längst keine „Reichensteuer“ mehr ist.

Eingeführt hat die nachgelagerte Rentenbesteuerung die rot-grüne Schröder-Regierung. Beiträge zur Altersvorsorge wurden schrittweise als Sonderausgabe berücksichtigt, um so die Riesterrentenabzocke attraktiv zu machen. Die Merkel-Kabinette änderten daran nichts, doch die Folgen der steuerlichen Systemumstellung treffen nun immer mehr Renter. Der BdSt will nun zumindest gegen die Doppelbesteuerung klagen: Rentenbeiträge, die aus versteuertem Einkommen eingezahlt wurden, unterliegen in der Auszahlungsphase erneut der Steuer. „Wir suchen Musterkläger, die mit ihrem Fall stellvertretend für viele Steuerzahler stehen“, bittet der BdSt. Wer seit 2017 eine gesetzliche Rente bezieht, sollte mitmachen.

Anfragen beantwortet der BdSt-Experte Hans-Ulrich Liebern (Tel.: 0211/991750):  liebern@steuerzahler-nrw.de