© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/19 / 01. Februar 2019

Meldungen

Bund und Länder zahlen Flüchtlingsbürgschaften 

Berlin. Der Bund und die Länder haben sich darauf geeinigt, die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur für Arbeit an Flüchtlingsbürgen zu übernehmen. Er werde die Jobcenter anweisen, von den Rückforderungen abzusehen, teilte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit. Bund und Länder wollen sich die Kosten von rund 21 Millionen Euro jeweils zur Hälfte teilen. Hintergrund sind Bürgschaften, die auf dem Höhepunkt der Asylkrise übernommen wurden. Ihre Geltungsdauer war damals umstritten. Die Unterzeichner gingen von von einer Befristung der Bürgschaft bis zur Anerkennung als Flüchtling aus. Diese Position vertraten auch die  Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen, nicht aber der Bund. Erst mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 wurde auf Bundesebene klar geregelt, in welchen Fällen die Betroffenen haften müssen. Von den jetzigen Finanzhilfen würden also nur jene Flüchtlingsbürgen profitieren, die vor August 2016 eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, hieß es dazu aus dem Arbeitsministerium. Die Bürgen seien nicht ausreichend aufgeklärt worden, hatte zuvor auch Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) im ARD-„Morgenmagazin“ beklagt. „Daß jetzt für die Kosten die Gemeinschaft aufkommt, ist glaube ich sehr vernünftig.“ (ha)

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Bundesregierung lehnt  Tempolimits ab

BERLIN. Die Bundesregierung plant kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Schon jetzt würden Geschwindigkeitsbegrenzungen in weiten Teilen des Straßennetzes gelten, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. „Es gibt auch noch intelligentere Steuerungsmöglichkeiten als ein allgemeines Tempolimit“, merkte er an. Auch die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte einem Tempolimit zuvor eine Absage erteilt. (tb)





Einigung über Reform des Paragraphen 219a

BERLIN. Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs geeinigt. Das Werbeverbot für Abtreibungen soll dabei nur noch im Grundsatz bestehen bleiben. Der Paragraph wird um einen Absatz ergänzt, der noch einmal klarstellt, daß Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der der ARD vorliegt. Damit soll es ausdrücklich erlaubt sein, auch auf der Internetseite der Einrichtung auf entsprechende Informationsangebote zu verlinken. Zudem wird es in Zukunft eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten geben, die Abtreibungen anbieten. Die SPD hatte zwischenzeitlich die Abschaffung des Paragraphen 219a gefordert. (tb)

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Umfrage der Woche

Kampf gegen den Diesel: Hat der Verbrennungsmotor ausgedient?

Ja, denn die individuelle Mobilität als Ganzes hat in modernen Gesellschaften keine Zukunft. 2 %

Ja, die Technik belastet Mensch und Umwelt, es gibt gesunde Alternativen. 2 %

Nein, moderne Diesel sind nach wie vor die efizientesten und sparsamsten Motoren. 70 %

Nein, der Verbrennungsmotor wird mit Wasserstoff betrieben dem Elektromotor den Rang ablaufen. 26 %

abgegebene Stimmen gesamt: 927

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