© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/19 / 01. Februar 2019

Umwelt
Die Rettung der Vielfalt
Volker Kempf

In Bayern hat das „Volksbegehren Artenvielfalt & Naturschönheit“ begonnen. Bis 13. Februar müssen sich nun zehn Prozent der Wahlberechtigten in den Rathäusern dafür eintragen. Gelingt dies, kommt es spätestens im August zum Volksentscheid. Stimmt dabei die Mehrheit dem Antrag von ÖDP, Landesbund für Vogelschutz und Grünen zu, wird das Bayerische Naturschutzgesetz erweitert: Der Freistaat wird „zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna“ und der „biologischen Vielfalt des Waldes“ verpflichtet. Agrarflächen sollen bis 2025 zu 20 und bis 2030 zu 30 Prozent ökologisch bewirtschaftet werden. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung dürfen „Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer“ nicht mehr beeinträchtigt werden.

Ist die Abnahme der Bioprodukte nicht gewährleistet, sinken die Verkaufspreise.

Himmelstrahler werden verboten, Beleuchtungen in der Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Für manche mag das überzogen klingen, aber die Diskussion um das Insektensterben bewegt nicht nur Naturschützer. Aber läßt sich das gesetzlich regeln? Mit planwirtschaftlichen Vorgaben? Letztlich kann Politik nur Rahmenbedingungen schaffen, aber keine Anbauzahlen vorschreiben: Bio-Produkte machen keine sechs Prozent des deutschen Lebensmittelumsatzes aus. Ist die Abnahme der Bioprodukte nicht gewährleistet, sinken die Preise, und die Bauern bekommen Probleme. Das Volksbegehren kann aber die Diskussion über die Landwirtschaft befördern, denn nur mit den Bauern kann Naturschutz betrieben werden. Dafür sind realistische Konzepte nötig, nicht mehr Vorschriften. Doch das sollte niemand abhalten, ins Rathaus zu gehen und für das Volksbegehren zu unterschreiben.