© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/19 / 08. Februar 2019

Meldungen

Bundeswehr: Gericht bestätigt Haarerlaß 

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Haarerlaß der Bundeswehr bestätigt. Demnach dürfen Männer im Gegensatz zu Frauen keine langen Haare tragen, meldet die Nachrichtenagentur AFP. Geklagt hatte ein Soldat, der sich selbst als Anhänger der Gothic-Subkultur bezeichnet. Er fühlte sich durch die Regelung diskriminiert, da er als Mann keine langen Haare tragen darf. Der Stabsfeldwebel hatte argumentiert, früher seien lange Haare ein besonderes Zeichen von Männlichkeit gewesen, berichtet der MDR. Der Erlaß sieht vor, daß die Haare der Soldaten kurz geschnitten sein müssen. Sie dürfen bei aufrechter Kopfhaltung den Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen unterliegen geringeren Einschränkungen. Sie können lange Haare als Zopf oder gesteckt tragen. (ag)





„Vorbelastet“: Lübeck benennt Straßen um

Lübeck. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am vergangenen Donnerstag die Änderung dreier „historisch vorbelasteter“ Straßennamen beschlossen. Mit den Stimmen der SPD, der Linken, der Freien Wähler, der Unabhängigen, der AfD und der Grünen stimmte eine große Mehrheit dafür, den Hindenburgplatz, den Lenardweg und die Pfitznerstraße umzubenennen. Die Straßen waren nach dem Generalfeldmarschall und Politiker Paul von Hindenburg, dem Komponisten Hans Pfitzner und dem österreichisch-ungarischen Physiker Philipp Lenard benannt. Wie sie künftig heißen werden, ist noch nicht entschieden. (ha)





Hessen: Schulen können bald auf Noten verzichten

WIESBADEN. Einige Schulen in Hessen sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie Noten vergeben oder schriftliche Bewertungen ausstellen. Die Reformidee geht auf eine Wahlkampfforderung der Grünen zurück, die gemeinsam mit der CDU regieren. Im Koalitionsvertrag gebe es keine Einschränkung, die Regelung könne auf Grund-, Gesamtschulen und Gymnasien angewendet werden, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums der FAZ. Laut Koalitionsvertrag soll Schulen so die Möglichkeit gegeben werden, „Abweichungen bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung“ zu geben, auch bei der „Ausgestaltung der Leistungsnachweise“. 150 Bildungseinrichtungen können demnach schriftliche Bewertungen über die Lernerfolge der Kinder abgeben. Erst bei einem Schulwechsel müsse ein Zeugnis mit Ziffernoten ausgestellt werden. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner betonte, bei der Regelung handele es sich um ein Angebot und keine Pflicht. Allerdings könnten so bessere Leistungen erzielt werden. „Die Bildungsziele sind mit einer anderen Pädagogik teilweise besser zu erreichen.“ (ag)