© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/19 / 08. März 2019

Entzug der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer
Nicht nur Islamisten
Hans-Jürgen Irmer

Wer aus Deutschland oder Europa wegzieht, um für den Islamischen Staat „Ungläubige“ zu ermorden, muß nicht nur vor Ort seine gerechte Strafe erfahren, er hat (im Falle er ist Doppelstaatler) auch jedes Recht verwirkt, die deutsche Staatsbürgerschaft weiter zu besitzen, wie Annegret Kramp-Karrenbauer zu Recht gefordert hat. Dabei sollte das nicht nur für die IS-Kämpfer gelten, sondern ebenso für die sogenannten IS-Bräute. 

Darüber hinaus muß der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft künftig bei allen kriminellen Doppelstaatlern möglich sein: Wer deutsches Recht bricht, verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft und sollte seine Haftstrafe im eigentlichen Heimatland verbüßen.

Zweifellos vergeben wir unsere Staatsbürgerschaft derzeit viel zu leichtfertig. Dabei sollte es jeder, der sie am Ende eines langen und nachgewiesenen Integrationsprozesses erhält, als eine Ehre empfinden, Deutscher werden zu dürfen. Dies muß eine Herzensangelegenheit sein und keine Frage von Vor- und Nachteilen. Wenn man weiß, daß es echter Anstrengung bedarf, Deutscher zu werden, erhöht dies die innere Bereitschaft, das große Ziel zu erreichen. Das hilft echter Integration!






Hans-Jürgen Irmer ist direkt gewählter Abgeordneter der CDU für den Wahlkreis Lahn-Dill und Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.