© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/19 / 15. März 2019

Meldungen

Selbstverteidigung mit Waffen erleichtert

ROM. Das italienische Abgeordnetenhaus hat einer Gesetzesreform für erleichterte Selbstverteidigung mit Waffen zugestimmt. Mit 373 Ja- und 104 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen votierten die Parlamentarier für eine Änderung der Artikel 52 und 55 des Strafgesetzbuches. Den Gesetzesentwurf hatten Innenminister Matteo Salvini „(Notwehr ist immer legitim“) und die Ministerin für öffentliche Verwaltung, Giulia Bongiorno (beide Lega), eingebracht. Der neuen Regelung zufolge ist es „immer“ verhältnismäßig, wenn sich jemand mit Waffengewalt gegen Eindringlinge in seinem Haus oder Geschäft verteidigt. Bislang gilt, daß die Selbstverteidigung verhältnismäßig sein muß. Kritisch äußerten sich die Richtervereinigung und der oppositionelle Partito Democratico, der vor „Wildwest-Zuständen“ in Italien warnt, sollte auch die zweite Parlamentskammer zustimmen und das Gesetz wie geplant noch vor der EU-Wahl in Kraft treten. „Wenn jemand in mein Haus, in meinen Besitz eindringt, habe ich das Recht, mich zu verteidigen – immer und überhaupt“, rechtfertigte Salvini den Vorstoß. In Umfragen hatte sich eine Mehrheit der Italiener für den Gesetzesvorstoß ausgesprochen. Lega, Forza Italia und Fratelli d’Italia hatten im Wahlkampf immer wieder mit Law-and-Order-Themen geworben. (ls)





Wien: Sicherungshaft für Asylbewerber

WIEN. Die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung hat die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) präsentierte Sicherungshaft auf den Weg gebracht. Demnach sollen Beamte des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen (BFA) die Sicherungshaft über potentiell gefährliche Asylwerber verhängen. Binnen 48 Stunden muß dann eine richterliche Einschätzung erfolgen. „Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung; und es ist ein weniger guter Tag für diejenigen, die vielleicht als tickende Zeitbomben ein Schutzsystem, das wir auf verschiedenen Ebenen etabliert haben, ausnutzen möchten, um ihre kriminellen Energien dann sozusagen ungehemmt ausleben zu können“, betonte Kickl. „Mit den neuen Regelungen zur Sicherungshaft schließen wir eine rechtliche Lücke, die im Fall Dornbirn bedauerlicherweise ein Menschenleben gekostet“ habe. Anfang Februar hatte ein mit einem Aufenthaltsverbot belegter Asylbewerber den Sozialamtsleiter in Dornbirn mit einem Messer getötet. Eine Analyse des Falls hat laut Kickl klar gezeigt: „Die Behörden hatten hier keine anderen Möglichkeiten zu handeln, weil in diesem Fall sowohl die Schubhaft als auch die U-Haft nicht gegriffen haben.“ Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich, die für eine Verfassungsänderung nötige Zustimmung der Opposition zu bekommen. (ctw)