© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/19 / 29. März 2019

Gleiches mit Gleichem vergelten
Verfassungsbeschwerde: Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung klagt in Karlsruhe gegen ihren Ausschluß von der staatlichen Förderung
Christian Vollradt


Zwei Dinge sind’s: Gerechtigkeit und Geld. Beides möchte die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bekommen, beides sei ihr bislang verwehrt worden – und deshalb wendet sich die AfD-nahe Stiftung mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe.

Man habe „sehr bescheidene Anträge“ auf Globalförderung gestellt, betonte die Vorsitzende der Stiftung, Erika Steinbach, am Montag in der Bundespressekonferenz: 480.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 sowie 900.000 Euro für 2019. Das sind in der Tat kleine Beträge, vergleicht man es zum Beispiel mit den 57,6 Millionen, die die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung 2017 bekam oder den 63,6 Millionen für die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne). Doch beide Anträge der DES, die ihre Veranstaltungen bisher ausschließlich mit Spenden finanziert und sich noch keine hauptamtlichen Mitarbeiter leistet, wurden abgelehnt. Und so teilten Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) die rund 600 Millionen unter sich auf.
„Verfassungsrechtlich hochproblematisch“ nannte Steinbachs Prozeßbevollmächtigter Ulrich Vosgerau das Verfahren der Mittelvergabe. Denn faktisch melden die Empfänger der Zahlungen ihren Bedarf gemeinsam gegenüber Bundesinnenministerium und Bundestag an; in einer „heimlichen“ Sitzung, den sogenannten Stiftungsgesprächen.
 
Und dort verabredete man die – informelle – Richtlinie, daß in den Genuß von Fördergeld nur Stiftungen kommen, deren nahestehende Partei wiederholt im Bundestag vertreten ist. Tatsächlich urteilte das Bundesverfassungsgericht 1986, der Gleichheitssatz gebiete es, daß die staatliche Förderung „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik angemessen berücksichtigt“. Die AfD erfülle den Anspruch, betonte Steinbach, da sie – anders als beispielsweise Linke, Grüne oder FDP, im Bundestag sowie in allen 16 Landtagen vertreten ist.

Unterdessen wurde in Thüringen ein Verein für eine eigene AfD-nahe Stiftung auf Landesebene gegründet, die „Carl-          Joseph-Meyer-Stiftung“. Dies auch unter Verweis darauf, daß die bundesweite DES voraussichtlich mittelfristig noch keine staatlichen Gelder bekommen werde. „Wenn wir zeitnah unsere Ziele erreichen wollen, dann geht das nur über eine eigenständige Stiftung“, zitierte die Thüringer Allgemeine einen Parteisprecher. Tatsächlich schwelt nach wie vor hinter den Kulissen ein Konflikt innerhalb der AfD, da manche – insbesondere im rechten Spektrum der Partei – ihre Abstimmungsniederlage beim Parteitag in Augsburg (JF 28/18) offenbar noch nicht ganz verwunden haben.

Doch Erika Steinbach verneint die Frage, ob der Gang nach Karlsruhe auch dadurch motiviert sei, daß man sich solcher Konkurrenten erwehren müsse. Nein, mit den bereits bestehenden Landesstiftungen arbeite man gut und vertrauensvoll zusammen, betonte die Stiftungsvorsitzende am Montag.