© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/19 / 29. März 2019

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Uploadfilter: Das europäische Parlament hat der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform zugestimmt
Gil Barkei


Trotz massiver Proteste kommt sie: die EU-Urheberrechtsreform. Am Dienstag hat das EU-Parlament mit 348 Für- zu 274 Gegenstimmen die umstrittene Neuregelung beschlossen. Der CDU-Europaabgeordnete und Mitinitiator des Vorhabens Axel Voss betonte im Plenum, es ginge auch darum „europäisches Kulturgut zu retten und nicht der Ausbeutung von Tech-Monopolisten zu überlassen“, die „Governance by Shitstorm machen“. Jörg Meuthen (AfD), der gegen den Entwurf stimmte, sprach von einer großen Gefahr, „daß völlig legale Inhalte der Upload-Zensur zum Opfer fallen“. Die SPD, die sich im Koalitionsvertrag mit der Union eigentlich über die Urheberrechtsreform einig war, hatte sich bereits im Vorfeld – einem Parteikonventsbeschluß von Samstag folgend –, gegen Filter ausgesprochen.

Zuvor hatten am 23. März deutschlandweit mehr als 150.000 Menschen unter dem Motto „Save the Internet“ insbesondere gegen den Artikel 13 (im finalen Text Artikel 17) und die damit verbundenen Uploadfilter demonstriert. Allein in Berlin und München waren jeweils gut 40.000 Bürger auf die Straßen gegangen. Wikipedia hatte bereits am 21. März aus Protest die deutschsprachige Seite für 24 Stunden abgeschaltet. Verbände wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) oder der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hatten sich seit Monaten für die Neuregelung ausgesprochen und begrüßten die Entscheidung.

Die CDU hatte angesichts der aufgeheizten Stimmung gerade unter jungen Bürgern angekündigt, bei der Umsetzung der Reform in deutsches Recht auf Uploadfilter zugunsten von Pauschalabgaben verzichten zu wollen. Dem widerspricht Julia Reda von der Piratenpartei: Eine „Umsetzung von Artikel 13 ohne Uploadfilter ist nicht möglich“. Sie kritisierte zudem auf Twitter, daß Änderungsanträge „gar nicht erst zugelassen wurden“. Innerhalb von zwei Jahren müssen die neuen Richtlinien nun in nationales Recht überführt werden. Zunächst müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung jedoch erneut bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.