© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/19 / 12. April 2019

Aufgeschnappt
Viel Rauch um nichts
Matthias Bäkermann

Es gibt wenige Gesetzesänderungen, die derart im Fokus großer Debatten und politischer Institutionen standen wie das auf Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 im Bundestag am 18. Dezember 2018 verabschiedete „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“, welches das Personenstandsgesetz im Paragraph 22, Absatz 3 erweitert. Danach sollte künftig neben weiblich und männlich Geborenen auch ein nicht zuzuordnendes drittes Geschlecht als „divers“ berücksichtigt werden, um nicht gegen das böse Diskriminierungsverbot zu verstoßen, wie es die scharlachroten Richter in Karlsruhe beim Gesetzgeber anmahnten.

Wie das Homosexuellenportal queer.de vergangenen Sonntag die von dpa präsentierten Ergebnisse des ersten Quartals 2019 etwas schmallippig zusammenfaßt, sei diese als Durchbruch der LGBTI-Bewegung gefeierte Neuerung in der Praxis allerdings „kaum genutzt“ worden. Lediglich in einigen Großstädten wie Nürnberg, Köln oder Hamburg (insgesamt 13) wurden wenige Anträge bei den Standesämtern gezählt, meist von Erwachsenen. In anderen Bundesländern gab es bisher nicht einen einzigen Fall, bei dem die Eltern ihr „diverses“ Neugeborenes ins Personenstandsregister eintragen ließen.