© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/19 / 12. April 2019

Norbert Häring hat einen sensationellen Triumph über ARD und ZDF errungen.
Der Sieger
Ronald Berthold

Wer sich gegen ARD und ZDF wehren möchte, kann das tun, indem er darauf besteht, seinen „Rundfunkbeitrag“ bar zu zahlen. Dank Norbert Häring, denn der Wirtschaftsjournalist hat diesen „Vorlagebeschluß“ soeben beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstritten. Der Württemberger, Jahrgang 1963, beruft sich auf das Bundesbankgesetz, wonach Bargeld „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ ist. Dennoch lehnt es der „Beitragsservice“ (früher GEZ) bisher ab, Banknoten anzunehmen. Nun aber muß er wohl beidrehen – falls der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht noch Einwände hat.

Das würde bedeuten, die Geldeintreiber von ARD, ZDF und Deutschlandradio müßten Verträge mit Banken abschließen – ein teurer bürokratischer Aufwand, weil sich die Geldhäuser das bezahlen lassen würden. Während es vielen Bürgern, die bereits Härings Beispiel folgen und auf Barzahlung bestehen, darum geht, den Rundfunkbeitrag zu sabotieren, hat der Handelsblatt-Autor vor allem die Rettung des Bargeldes im Sinn.

Immer lauter denken Politiker über dessen Abschaffung nach. Zuletzt wurde der Fünfhundert-Euro-Schein aus dem Verkehr gezogen. Demnächst soll es wohl auch den Zweihunderter treffen. Müßte man jede Zahlung elektronisch vornehmen, könnte der Staat stets nachvollziehen, wer was kauft – der endgültige Schritt zum gläsernen Untertanen. Norbert Häring sieht darin den „Weg in die totale Kontrolle“, wie er schon 2016 in seinem Buch „Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen“ warnte.

So beschritt er 2015 den Rechtsweg. Doch noch in der vorigen Instanz erlitt er eine Niederlage. Den Spruch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nannte er jedoch ein „Faschingsurteil“, weil die Kasseler Richter nach seiner Auffassung das Recht ignorierten. Tatsächlich hatten sie das Bundesbankgesetz als überholt eingeordnet.

Doch der Kläger lag richtig: Das Recht, die Bescheide bar zu begleichen, rangiert für das Bundesverwaltungsgericht vor dem Anspruch der früheren GEZ, auf elektronischer Zahlung zu bestehen. „Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen“, heißt es in den Rundfunkgesetzen. Der Gerichtshof hält das offenbar für rechtswidrig, fragt nun allerdings den EuGH, ob die Zahlung mit Euro-Banknoten wirklich ausgeschlossen werden kann.

Der als linksliberal geltende Häring ist kein Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Jedoch wehrt er sich gegen den Beitrag, weil er diesen als „Wohnungssteuer“ sieht, und fordert, ihn durch Steuergelder zu finanzieren und das Bargeld beizubehalten. Aus seiner Sicht führen Politik und Notenbank einen „Krieg“ gegen die Banknoten. Einen entscheidenden Kampf hat Häring nun gewonnen. Bleibt noch die Schlacht in Luxemburg.