© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/19 / 12. April 2019

Meldungen

„Bild“ muß Nutzerdaten nicht herausgeben 

Frankfurt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Beschluß gegen den Axel-Springer-Verlag zur Datenaushändigung abgelehnt. Mit der richterlichen Anordnung sollte die Bild-Zeitung gezwungen werden, im Zusammenhang mit rechtsradikalen Drohschreiben an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die IP-Adresse eines Nutzers herauszugeben. Bild hatte am 23. März berichtet, Polizisten den Zutritt zu den Berliner Redaktionsräumen verwährt zu haben, da diese keinen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß vorweisen konnten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. (gb)





Subventionen für Zusteller im Gespräch

Berlin. Das Bundesarbeitsministerium prüft bis Juni Subventionen für die Zeitungszustellung. Die deutschen Verlegerverbände verhandeln mit dem Ministerium über eine „direkte Infrastrukturförderung für Logistik“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter, Jörg Eggers, im Interview mit dem Branchendienst Horizont. Er hofft auf eine dreistellige Millionensumme für die Branche. Eine Option: Verlage bekommen für jedes zugestellte Exemplar einen festen Betrag. Die im Koalitionsvertrag angedachte Senkung des Rentenversicherungsbeitrags für Zusteller ist bisher nicht umgesetzt worden. (gb)





„Bild“ darf weiter live streamen

Berlin. Die Bild-Zeitung darf weiterhin ihre Livestreams anbieten. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) zurückgewiesen. Die MABB hatte im Juli 2018 für die Formate „Die richtigen Fragen“, „Bild live“ und „Bild-Sport: Talk mit Thorsten Kinhöfer“ eine Rundfunklizenz gefordert. Dagegen hatte Springer vorinstanzlich im Oktober bereits vom Verwaltungsgericht recht bekommen. Seinen Livestream auf dem Portal Younow einstellen muß dagegen der Youtuber Rainer Winkler alias „Drachenlord“. Die Bayerische Landesmedienanstalt hat ihm den Stream-Betrieb über seinen Kanal „Drache Offiziell“ wegen einer fehlenden Rundfunklizenz untersagt. Diese sei erforderlich, da Winklers Format meinungsbildend sei. (gb)