© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/19 / 26. April 2019

Pankraz,
die Sterbehilfe und die Menschenwürde

Der neu ausgebrochene Streit um die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ist deshalb so quälend, weil er auf im Grunde unlösbare tragische Konflikte weist, die durch keine Gesetzgebung beruhigt werden können. Es gibt Situationen, Lebenslagen, die sich jeder verallgemeinerbaren Regelung entziehen, wo es allein auf die konkrete Einzelentscheidung ankommt, welche im Halbdunkel ungeklärter Legalität bleiben muß, weil andernfalls nur Verwirrung und Unheil gestiftet wird. Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um eine solche Situation.

Es ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen, daß ein Sterbehilfe-Gesetz, welches auch immer, Präzedenzfälle schafft, die eine Kasuistik im Gefolge hat, an der dann konkrete Einzelfälle „gemessen“ werden. Normen werden aufgerichtet, die über kurz oder lang in soziale Routine übergehen und einen regelrechten „Alten-Tötungsbetrieb“ in Gang setzen könnten. Makabre Perspektiven!

Auch eine „Ausweitung der Kampfzone“ ist zu befürchten. Was sich bisher exklusiv zwischen dem Sterbewilligen, seinem Arzt und seinen allerengsten Vertrauten abspielte, wird durch die Gesetzgebung zu einer quasi öffentlichen Angelegenheit. Geldgierige oder pflegeunwillige Angehörige kriegen Oberwasser, Krankenhausverwaltungen, die ihren Pflegeplätzebestand kalkulieren müssen, Versicherungen, Geschäftemacher von der übelsten Sorte und ihre medialen Helfershelfer, die einen versteckten Druck auf die Opfer ausüben, des Sinnes, daß diese endlich abfahren und der Gemeinschaft nicht länger zur Last fallen sollen.


All dieser prospektive Horror ändert freilich nichts an der Tatsache, daß die Sterbehilfe, auch die aktive, vernünftige, ja, ehrwürdige und höchst ethische Argumente auf ihrer Seite hat, die nicht einfach unter Hinweis auf mögliche Mißbräuche oder Deformationen desavouiert werden können. Der Umstand, daß der sprichwörtliche gesunde Menschenverstand, das natürliche Volksempfinden, sich schon immer spontan für die Sterbehilfe ausgesprochen hat, muß ernst genommen werden.

Zwei Behauptungen, außer den Hinweisen auf Mißbrauch und Deformation, werden von den Gegnern der Sterbehilfe ins Feld geführt: erstens daß Gott allein über die Dauer des Lebens zu entscheiden habe und, zweitens, daß zum Leben auch das Leid gehöre und dieses Leid also zu ertragen sei, daß man diesem Leid nicht durch eine „Flucht in den Tod“ ausweichen dürfe. Beide Argumente überzeugen den gesunden Menschenverstand offenbar nicht – und sie überzeugen auch das evaluierte, von Reflexion und Gegenreflexion angeleitete Nachdenken nicht, ganz im Gegenteil.

„Du sollst nicht töten“, heißt das Gottesgebot. Es lautet nicht: „Du sollst nicht selbstbestimmt sterben.“ Das Leben als solches ist der Güter höchstes nicht. Es gibt ethische Lagen, wo es vom einzelnen oder von der Gemeinschaft tapfer zur Disposition gestellt werden muß.

Gerade die Kirche sollte dafür einen Blick haben, beruht doch ein gut Teil ihrer Ruhmesgeschichte auf der Erinnerung solcher Lagen. Sind denn jene Märtyrer, die sich um Jesu willen weigerten, den römischen Kaiser als Gott zu bezeichnen, und dafür mit dem Leben einstanden, keine Ruhmestitel mehr?

Nach der modernen, ausschließlich aufs (Über-)Leben kaprizierten Observanz waren die Märtytrer „Selbstmörder“. Ein Zungenschlag ihrerseits hätte genügt, und sie hätten überlebt. Aber sie blieben stumm.

Und was für sie Jesus war, das ist für andere, nicht strikt christliche „Selbstmörder“ die Menschenwürde, die Selbstbestimmung, das „Hegemonikon“. Sie wissen: Es gibt Situationen, die so schmachvoll, so ehrlos, so absolut und buchstäblich unter jeder Würde eines Menschen und überhaupt jeder lebenden Kreatur sind, daß man ihnen auch durch Zusammentreffen mit dem Tod begegnen muß.


Sicher, diese Menschen „leiden“ an ihrer Schmach, die ja auch tatsächlich das größte Leiden ist, das sich vorstellen läßt. Körperliche Schmerzen können technisch-medizinisch gestillt, Behinderungen können wenigstens zum Teil kompensiert werden. Unstillbar und unkompensierbar aber ist das Leiden an der abgrundtiefen und im Leben nicht mehr überwindbaren Würdelosigkeit. Wer statt ihrer nach langem Bedenken den Tod wählt, ist kein Selbstmörder, und die ihm dabei helfen, sind keine Mörder.

Natürlich gehört das Leiden unabtrennbar zum Leben dazu, ist sogar, wie Nietzsche, Thomas Mann und viele andere wußten, ein erstrangiger Spender gehobenen, anspruchsvollen Lebens, stellt den Leidenden unter ein speziell auf ihn selbst und seine Fähigkeiten zugeschnittenes Gesetz, verlangt ihm Tapferkeit und andere hohe Tugenden und damit große Werke ab. Man muß sich am Leiden bewähren. „Töten auf Verlangen“ kann nicht nur für (allzu beflissene) Helfer, sondern auch für den Todbegehrenden selbst ein Weg der Bequemlichkeit und des Kleinmuts, also schmachhaltig und würdelos sein.

Es kann also bei der Entscheidungsfindung immer nur um den Grad des Leidens gehen, um seine genaue Abwägung gegen die schiere Unerträglichkeit. „Streit um die Tugend und die Würde“ – ein schwieriges Unternehmen,  für das wirklich gebildete „Sterbehelfer“ gebraucht werden, Meister des Mitleidens, der Liebe.

Wird die Gesetzgebung das kleine Kommando dieser raren Meister tatsächlich vermehren respektive qualifizieren? Pankraz glaubt das nicht. Wohl das Gegenteil wird der Fall sein. Schrecklicher Behördenjargon erobert die Krankenzimmer, wie bereits schon allenthalben zu konstatieren. Der demokratische Gesetzgeber, so zeigt sich, ist eben  nicht allzuständig. Jeder stirbt für sich allein. 

 Jedenfalls, wie man es auch drehen und wenden mag, es bleiben bitterste Unzulänglichkeiten, Wunden. Von allen Seiten ist deshalb Dezenz, intimste Einfühlsamkeit zu fordern. Schon die Hemmungslosigkeit der Diskussion, die zur Zeit angefacht ist, wirkt störend, ist geeignet, den Sterbewilligen und ihren wahren  Helfern einen Bärendienst zu erweisen.