© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/19 / 26. April 2019

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Organspenden: Gröhe widerspricht Jens Spahn

BERLIN. Der frühere CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Plan seines Nachfolgers Jens Spahn (CDU) kritisiert, bei der Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Danach würde zunächst jeder als Organspender gelten – es sei denn, er selbst oder Angehörige widersprechen. Derzeit ist eine Entnahme nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt. „Eine Spende verlangt immer eine freiwillige Entscheidung“, schrieb Gröhe dazu auf der Internetseite der CDU. Der Politiker ist auch Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. In seinem Beitrag erklärte er, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sei die Grundlage der Medizinethik. Das hätten auch die beiden großen Kirchen in den Mittelpunkt ihrer Argumentation gegen die Widerspruchslösung gestellt. Gröhe schrieb weiter, er teile die Meinung des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, des evangelischen Theologieprofessors Peter Dabrock: Durch die Einführung einer Widerspruchslösung würde sich der Charakter der Transplantation ändern. Man müsse dann eigentlich ehrlicherweise von einer generellen „Organabgabepflicht“ sprechen, die erst durch eine aktive Entscheidung außer Kraft gesetzt werden könne. Gröhe sprach sich dafür aus, die geltende Entscheidungslösung beizubehalten und die Bürger noch besser über Organspenden aufzuklären. In den vergangenen Jahren sei durch Informationskampagnen schon viel erreicht worden. So habe sich der Anteil der Inhaber von Organspendeausweisen in der Bevölkerung von 22 auf 36 Prozent erhöht. Bei 42 Prozent der Organentnahmen im Jahr 2018 sei der „mutmaßliche Wille“ des Spenders ausschlaggebend gewesen, der durch Gespräche mit den engsten Angehörigen ermittelt worden sei. Spahn verteidigte auf der Internetseite der Partei seinen Vorstoß. Es gebe in Deutschland im internationalen Vergleich zu wenige Organspenden. Durch die Einführung einer Widerspruchslösung werde das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht außer Kraft gesetzt. „Das einzige Recht, das so beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen, sich nicht mit dieser für viele Mitmenschen entscheidenden Frage auseinanderzusetzen“, schrieb Spahn. Es bestehe auch nach einer Gesetzesänderung keine „Organabgabepflicht“. (idea/JF)





Günter de Bruyn wird Ehrenbürger

TAUCHE. Der Schriftsteller Günter de Bruyn (92) soll Ehrenbürger von Tauche werden. Darauf haben sich laut einem Bericht der Märkischen Oderzeitung die Gemeindevertreter des Ortes im Landkreis Oder-Spree vergangene Woche einstimmig geeinigt. De Bruyn lebt seit Jahrzehnten in Blabber, einem Ortsteil von Tauche. (tha)