© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 20/19 / 10. Mai 2019

Meldungen

Seehofer: Bei Mehrehe keine Einbürgerung

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer will ein schnelles Verbot der Mehrehe bei Einbürgerungen von Ausländern. Wie das Ressort des CSU-Politikers ankündigte, solle es zügig weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz geben, mit denen die Mehrehe „eindeutig ausgeschlossen“ werde. „Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit“, heißt es dazu in der Erklärung. Ursprünglich hätte ein solches Verbot bereits in der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stehen sollen. Doch die Bundesregierung strich auf Veranlassung der SPD ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem entsprechenden Gesetzesvorschlag. In dem Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ findet sich auch die Einbürgerungsvoraussetzung einer geklärten Identität nicht mehr. Nach islamischem Recht darf ein Mann vier Frauen gleichzeitig ehelichen. Frauen dürfen nur einen Mann heiraten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2018 festgestellt, eine vom Einbürgerungsbewerber im Ausland geschlossene weitere Ehe schließe eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ aus. (ha)





Antisemitische Angriffe: Rechtsextrem ohne Beleg

Berlin. Die Berliner Polizei hat Dutzende antisemitische Straftaten Rechtsextremisten zugeordnet, ohne dafür Belege zu liefern. In ihrer Kriminalstatistik 2018 ordnete die Polizei 253 der 324 Fälle der Kategorie rechtsextreme Motivation zu. Weitere Motive waren ausländische Ideologie (49 Fälle), religiöse Ideologie (12 Fälle) und Linksextremismus (7 Fälle). Dreimal hieß es: nicht zuzuordnen. Der innenpolitische Sprecher der Berliner FDP-Fraktion, Marcel Luthe, erfragte nun die Zahl der antisemitischen Fälle ohne erkennbaren rechtsextremen Hintergrund. Das waren laut Senat 191. So bleiben nur 133 Taten mit klaren rechtsextremen Motiven übrig, obwohl in der Kriminalstatistik 253 Fälle dazu stehen – eine Differenz von 120 Taten. „Nur durch objektive und nicht ideologisch vorsortierte  Zahlen können wir antisemitische Täter benennen“, kritisierte Luthe. Es sei nur eine „kühne Behauptung, daß ein Großteil antisemitischer Taten von Rechtsextremen begangen werde“. Schon länger gibt es Kritik von Experten, wonach die Zuordnung der meisten Fälle zu rechtsextremen Tätern nicht stimmig sei und muslimische Täter zuwenig beachtet würden. Das Problem hängt auch mit der niedrigen Aufklärungsquote der Fälle zusammen. In Berlin wurden von den 324 erfaßten antisemitischen Straftaten im Jahr 2018 nur 111 (34 Prozent) aufgeklärt. (ha)





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