© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/19 / 24. Mai 2019

Meldungen

Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat den Entwurf eines Gesetzes kritisiert, mit dem der Bundesrat gegen Webseiten im sogenannten Darknet vorgehen will. Durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, sagte Kelber der Süddeutschen Zeitung. Er kritisierte die große Zahl von Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre, die unzulässig weit in Freiheitsrechte eingriffen. Mitte März hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll. Paragraph 126a besagt, daß sich strafbar macht, wer eine „technisch zugangsbeschränkte“ internetbasierte Leistung anbietet, mit der rechtswidrige Taten ermöglicht oder gefördert werden. Damit zielen die Bundesländer auf Anwendungen des Tor-Browsers. Das Programm verschleiert die IP-Adresse seiner Nutzer und läßt sie anonym im Netz surfen. Kelber warnte, durch das Gesetz müßten sich alle Anbieter von Anonymisierungssoftware künftig Gedanken machen, ob ihre Dienste für illegal erklärt werden. Das Tor-Netzwerk sei nicht pauschal mit dem Dark-net gleichzusetzen. Whistleblower in Unrechtsstaaten nutzten es für geschützte Kommunikation. (ha)





Schäuble drängt auf Klarnamenpflicht im Netz

Berlin. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. „Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten“, sagte der ehemalige Bundesinnenminister dem Spiegel. Zu oft würden „Personen des öffentlichen Lebens gerade unter dem Schutz der Anonymität beleidigt und bedroht“. Der CDU-Politiker verwies auf den Plan für ein sogenanntes digitales Vermummungsverbot wie etwa in Österreich, wo gerade ein entsprechender Gesetzentwurf beraten wird. Medien-Anwalt Joachim Steinhöfel kritisierte die Äußerungen. „Die anonyme Meinungsäußerung ist von der Verfassung geschützt“, erklärte er. „Die Einlassungen von Schäuble erschöpfen sich in populistischen Floskeln, die zu nichts anderem führen sollen, als zu einem weiteren eklatanten Grundrechtseingriff.“ (ha)