© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/19 / 07. Juni 2019

Meldungen

Abschiebungen: Berliner Innensenator knickt ein

BERLIN. Im Streit um den Zugang der Polizei zu Flüchtlingsunterkünften bei Abschiebungen ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) gegenüber der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) eingeknickt. Breitenbach hatte die Leiter von Flüchtlingsheimen aufgefordert, Polizisten zur Durchführung von Abschiebungen den Zutritt zu verweigern, wenn diese keinen Durchsuchungsbeschluß hätten. Die Juristen der Sozialverwaltung betrachteten Asylunterkünfte als Wohnungen, die unter dem Schutz des Grundgesetzes vor staatlichen Eingriffen geschützt seien. „Leider scheiterte eine politische Lösung am Widerstand der für Flüchtlingsunterkünfte verantwortlichen Senatorin Elke Breitenbach“, teilte Innensenator Geisel am Montag mit. Der politische Streit würde so auf dem Rücken von Polizisten ausgetragen. Fünf Polizisten seien bereits wegen Hausfriedensbruchs angezeigt worden. Geisel ordnete an, diese Form der Polizeieinsätze  vorerst zu unterbinden. Der Innensenator setzt auf Hilfe von der Bundesebene. Am diesem Freitag soll das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen werden. Darin wird bundeseinheitlich das Polizeirecht „bei Rückführungen“ gestärkt. Geisel hofft, daß mit einer Annahme des Gesetzes seine Weisung an die Polizei erlöscht, die Heime nicht mehr zu betreten. (ag/ha)





Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig

LUXEMBURG. Deutsche Staatsanwälte dürfen keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der mangelnden Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften, die den jeweiligen Justizministern der Länder unterstehen und damit nicht unabhängig von der Exekutive seien. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde. Die Entscheidung der Luxemburger Richter fiel vor dem Hintergrund der Klagen von zwei Litauern und eines Rumänen, die sich in Irland gegen die Vollstreckung der europäischen Haftbefehle gewehrt hatten. Die Haftbefehle stammen von den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau sowie der Generalstaatsanwaltschaft in Litauen. Im Gegensatz zu den deutschen Behörden stuften die Richter die Generalstaatsanwaltschaft Litauen als Justizbehörde ein. Wie der Spiegel berichtete, soll das bayerische Justizministerium die Staatsanwaltschaften veranlaßt haben, entsprechende Haftbefehle vor Gericht zu beantragen. Laut dem Bundestagsabgeordneten und früheren Leitenden Oberstaatsanwalt Roman Reusch (AfD) komme das Urteil einer mittelschweren Katastrophe gleich, da aktuell fast 6.000 Personen von deutscher Seite in Europa zur Fahndung ausgeschrieben seien. Er forderte, das politische Weisungsrecht „ins Archiv zu verbannen“. (ag)

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