© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/19 / 12. Juli 2019

Meldungen

Trump widerspricht Anschuldigungen

WASHINGTON. US-Präsident Donald Trump hat sich gegen Vorwürfe gewehrt, seine Regierung würde aufgegriffene illegale Einwanderer an der Grenze zu Mexiko menschenunwürdig behandeln. Die New Yorker Demokraten-Abgeordnete Alexandria Ocasio-Cortez verglich die Auffanglager an der Grenze mit Konzentrationslagern der Nationalsozialisten und sagte nach einem Besuch in einer der Anlagen, dort müßten Menschen Wasser aus der Toilette trinken. Der frühere Chef der US-Grenzschutzbehörde ICE , Tom Homan, widersprach dieser Darstellung. Trump betonte, „viele der illegalen Einwanderer“ lebten in diesen Auffangcamps „wesentlich besser als dort, wo sie hergekommen sind“. Den Demokraten riet er: „Wenn illegale Einwanderer so unglücklich mit den Bedingungen in den schnell errichteten und nachgerüsteten Internierungslagern sind, dann sagt ihnen am besten, sie sollen nicht herkommen. Alle Probleme gelöst.“ Einwanderer sollten sich nur dann auf den Weg machen, wenn sie willens seien, legal auf der Basis des Leistungsprinzips ins Land zu kommen. (tb)





SVP-Politikerin kämpft gegen „Gender-Polizei“

Zürich. Das Büro des Zürcher Stadtparlaments hat einen politischen Vorstoß (Interpellation) der SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner zum zweiten Mal an die Absenderin zurückgeschickt. Sie habe ihre Interpellation nicht „geschlechtergerecht“ formuliert, so das Büro. Brunner verwende in ihrem Text stets die männliche Form, statt etwa von „Besetzerinnen und Besetzern“ oder „Besetzenden“ zu sprechen, berichtet die Neue Zürcher Zeitung. Die SVP-Politikerin verstoße damit gegen geltende Richtlinien. Laut NZZ hatte Brunner die erste Version ihrer Interpellation nochmals versendet und sie dabei um eine Anmerkung ergänzt: Das generische Maskulinum in ihrem Vorstoß umfasse „weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermaßen wie männliche Individuen“. Auch diese Variante habe dem 13köpfigen, „rot-grün dominierten Büro“ (NZZ) nicht gefallen. Brunner wollte die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen. „Sprachregeln sollten kein Kriterium dafür sein, ob ich meine politischen Rechte ausüben kann oder nicht“, betonte sie. Sie sehe durch das Vorgehen des Büros ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Die ehemalige SVP-Stadtratskandidatin will den Negativentscheid nun im Parlament verhandeln lassen. Falls sie dort keine Mehrheit erhalte, kann sie den Fall vor den Bezirksrat bringen. Notfalls werde sie auch juristische Wege beschreiten, so die 47jährige. (ctw)