© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/19 / 19. Juli / 26. Juli 2019

Entehrt und verhöhnt
Vergewaltigungen: Die sexuelle Gewalt islamisch geprägter Männer hat System
Laila Mirzo

Wir Frauen und Mädchen werden die ersten Opfer sein! Denn Gewalt vergreift sich immer als erstes an den schwächsten Gliedern einer Gesellschaft, wir sind das ideale „weiche Ziel“. 

Sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen und nun sogar Gruppenvergewaltigungen haben sich in Deutschland, im Gegensatz zu manch anderem, „integriert“. Natürlich ist sexuelle Gewalt so alt wie die Menschheit selbst, Vergewaltigung ist eine gängige Taktik in kriegerischen Auseinandersetzungen, etwa um den Gegner zu demoralisieren. Doch seit 2015 hat sexuelle Gewalt gegen uns Frauen und Mädchen in Deutschland System. Die Silvesternacht in Köln war erst die Ouvertüre des darauffolgenden Requiems für die Frauenrechte. Es folgten Trauermärsche für Maria und Susanna und für viele namenlose Frauen und Mädchen, die es nicht in die erste Reihe der medialen Berichterstattung geschafft haben. 

Die jüngsten Wochen reihen sich wieder ein in die Chronologie der Gewalt gegen Frauen: In Mülheim an der Ruhr stehen drei 14jährige und zwei Zwölfjährige unter Verdacht, eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Laut Polizeiangaben handelt es sich bei den fünf Tatverdächtigen um türkischsprechende Bulgaren. Die Zwölfjährigen werden strafrechtlich nicht belangt werden können. Deswegen fordert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, zum wiederholten Mal die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Doch der Deutsche Richterbund weist diese Forderung mit der Begründung zurück, das Jugendstrafrecht habe sich bewährt, es gäbe keine Notwendigkeit für eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren. 

Dabei gelten Jungen laut islamischem Recht ab der biologischen Geschlechtsreife als heiratsfähig, mündig und voll straffähig. Wenn Gerichte Straftätern mit Migrationshintergrund „Kulturrabatt“ gewähren, sollte dieses Detail ebenso berücksichtigt werden. Wer vergewaltigen kann, ist alt genug, um bestraft zu werden! 

Die Täterherkunft aus dem moslemischen Kulturkreis ist auffällig: Auch bei der Gruppenvergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens im April 2018 in Velbert (NRW) gehörten die acht Täter ebenfalls der türkischen Minderheit in Bulgarien an. Damals wurde das Opfer nach einem Freibadbesuch in ein Waldstück gezerrt und sexuell mißbraucht. Ihre Untat filmten die Übergreifer sogar mit dem Handy.

Die „Balkantürken“ gehören der moslemischen Minderheit in Bulgarien an, wegen der schwachen wirtschaftlichen Lage wandern viele vorzugsweise nach Deutschland aus. Da Bulgarien seit 2007 EU-Mitglied ist, gilt für dessen Staatsbürger auch die EU-Freizügigkeit – und eine Abschiebung ist kaum möglich. Ebenfalls türkischer Abstammung sind die vier „Deutschen“ (Serhat, Azad, Yakub und Baran), die auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca die 18 Jahre alte Kerstin B. in ein Hotelzimmer gelockt und gemeinsam vergewaltigt haben sollen. 

Über die Opfer fällt der Vorhang der Vergessenheit, doch viele dieser Täter benutzen das Gericht als Bühne für das eigene Ego. Reumütige Täter verstecken ihr Gesicht schamvoll hinter Aktenordner, diese Männer aber lassen sich in Siegerposen vor dem Polizeipräsidium fotografieren. Nicht selten verhöhnen sie das Opfer und geben ihm die Schuld an der Vergewaltigung. Während aufgeklärte Menschen solche Taten kollektiv verurteilen, feiern die Freunde mancher Täter das Verbrechen. Das Unrechtsbewußtsein dieser Männer unterliegt einer anderen Prägung, denn sie sind meist islamisch sozialisiert worden. Sie vertreten ein Frauenbild, das moderne und unabhängige Frauen als „ehrlos“ kategorisiert. Sich an ihnen zu vergreifen ist kein Unrecht. Ganz im Gegenteil, nach der Scharia haben moslemische Männer das Recht auf die Frauen und Mädchen der Ungläubigen. Auch Ali Bashar, der Vergewaltiger und Mörder der 14jährigen Susanna F., machte aus seinem verachtenden Frauenbild keinen Hehl: „Es war doch nur eine Schlampe“ meinte er. Vorige Woche wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 

Freilich gibt es verschiedene Motive für Vergewaltigungen, nicht immer ist es eine reine Machtdemonstration. Die Tabuisierung der vorehelichen Sexualität erzeugt gerade in islamischen Ländern erhebliche Spannungen. Die hohe Arbeitslosigkeit führt zudem dazu, daß die Männer sich keine Heirat leisten können. Die Frau wird zu einer unerreichbaren „verbotenen Frucht“. So sind Gruppenvergewaltigungen, wie sie oft auch aus Indien berichtet werden, gewaltvolle „Ausbrüche“ sexueller Frustration. 

Nun leben wir in Deutschland aber in einer Gesellschaft, in der sich die Geschlechter zwanglos begegnen können. Sexuelle Übergriffe durch Männer islamischer Sozialisierung haben hier andere Beweggründe. Die Schändung der Frauen ist auch als Angriff auf den ungläubigen Mann zu verstehen. Der islamische Dschihad beschränkt sich nicht nur auf blutige Anschläge, er holt sich die Ehre der Männer, indem er ihre Frauen entehrt. Im Koran befiehlt ein Vers den moslemischen Frauen, sich „in ihrem Überwurf zu verhüllen“, denn so würden sie „eher erkannt und nicht verletzt“ werden (Sure 33/59). Eine Glaubensschwester, die durch das Kopftuch optisch als Muslima erkennbar ist, ist vor Übergriffen sicher. Eine „ungläubige“ Frau demnach nicht.

Was für die einen also eine Warnung ist, ist für uns als eine Drohung zu verstehen!






Laila Mirzo wurde 1978 als Tochter einer Deutschen und eines kurdischen Syrers in Damaskus geboren und verbrachte ihre Kindheit auf den Golanhöhen. Sie arbeitet unter anderem als Kolumnistin und Buchautorin.