© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/19 / 19. Juli / 26. Juli 2019

Bargeld bleibt beliebt bei Geschäftsreisenden
Beim Bezahlen bespitzelt
Jörg Fischer

Vor 30 Jahren mußte die Stasi mit einer Viertelmillion Spitzel 16,5 Millionen DDR-Bürger überwachen. Ein „Geheimer“ war so für 65 Untertanen zuständig. Doch da die meisten kein Telefon hatten, Kameras fehlten und Bargeld alternativlos war, scheiterte eine Totalkontrolle. Heute ist fast jeder elektronisch vernetzt und über seine IP-Adresse auffindbar. Die EU-Verordnung 2015/758 verlangt lokalisierbare eSIM-Karten mitsamt Computer in jedem Neuwagen und die „Smart Meter“-Pflicht erlaubt künftig eine persönliche Stromzuteilung – um die totale Energiewende zu erzwingen.

Nur beim Geld sind die meisten Deutschen eigen: „An der Ladenkasse ist die Barzahlung noch immer das schnellste und kostengünstigste Zahlungsmittel“, weiß Bundesbankvorstand Johannes Beermann. Drei von vier Zahlungen würden bar abgewickelt. Sprich: Bei Aldi, Edeka & Co. ist der Kunde, anders als bei Amazon, nicht gläsern. „Wahre Bargeld-anhänger gibt es nach wie vor viele. Sie meiden Bankkarten und andere Zahlungsmöglichkeiten, wo sie es nur können, und tragen bisweilen sogar noch dicke Stapel an Scheinen und von Münzen prall gefüllte Hosentaschen mit sich herum“, ätzte die FAZ. Und das schnelle „kontaktlose“ Bezahlen via Apple- oder Google Pay – und die damit verbundene Datenweitergabe – stoße nicht nur bei den Älteren auf besondere Skepsis.

Diese ist sogar bei besserverdienenden Geschäftsreisenden verbreitet, wie eine Umfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) ergab. Die Hälfte bezahle unterwegs weiter in bar. Vier von zehn Dienstreisenden hätten wenig bis gar kein Vertrauen in die virtuellen Bezahlmöglichkeiten ihres Smartphones oder die Allgegenwärtigkeit der Kartenzahlung. Da hilft wohl nur Zwang à la EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2: Ab September ist Online-Banking nur noch mit Zwei-Faktoren-Authentifizierung möglich: Neben der PIN wird der Fingerabdruck oder ein angemeldetes Smartphone verlangt.