© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/19 / 02. August 2019

Meldungen

Anwalt Steinhöfel läßt bei CDU und SPD pfänden

Hamburg. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat Forderungen Facebooks gegenüber CDU und SPD pfänden lassen, weil Facebook in zwei Prozessen die Gerichtskosten nicht erstatten wollte. Beträge, die die Parteien für die Schaltung von Werbung an das soziale Netzwerk entrichten müssen, gehen dadurch an Steinhöfel beziehungsweise seinen Mandanten. In einem Fall hatte Steinhöfel eine einstweilige Verfügung für einen Nutzer erstritten, dessen Beitrag unzulässig gelöscht worden war. In dem zweiten Fall hatte der Anwalt selbst erfolgreich gegen Facebook geklagt, das nicht bereit war, eine strafbare Beleidigung zu entfernen. Das US-Unternehmen weigerte sich, die angefallenen Gerichtskosten zu zahlen. Facebook erklärte, die „diskutierten Forderungen“ seien „mittlerweile beglichen“. Insgesamt hat Facebook im ersten Quartal 2019 mehr als 160.000 Inhalte in Deutschland gemäß der eigenen Richtlinien gelöscht. Etwa 70 Prozent davon seien von dem Netzwerk ohne Nutzermeldungen selbst entdeckt worden. Die internen Zahlen gab Facebook erstmals zusammen mit dem halbjährlichen Transparenzbericht des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bekannt. Gemäß NetzDG wurden in den vergangenen sechs Monaten 1.050 Inhalte gemeldet und 349 davon entfernt. (gb)