© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 33/19 / 09. August 2019

Geplantes Gesetz für erweiterte DNS-Auswertung
Täter fassen, Opfer schützen
Rainer Wendt

Wenn nach einem Verbrechen Tatverdächtige rasch ermittelt und später überführt werden können, atmen viele Menschen auf. Die rasche Festsetzung von Mördern oder Vergewaltigern ist nicht nur für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wichtig, es kann auch Anschlußtaten verhindern. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht trägt diesem Gedanken Rechnung. Er soll künftig ermöglichen, in bestimmten Fällen anhand von DNS-Spuren Haut-, Haar- und Augenfarbe eines flüchtigen Täters feststellen zu lassen. Hinweise also, die auch verhindern helfen, daß Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten. Bislang dürfen sie nur das Geschlecht ermitteln lassen.

Die Feststellung der „biogeographischen Herkunft“ eines Verdächtigen bleibt tabu, es darf also auch künftig keine Aussage darüber getroffen werden, ob der Täter beispielsweise aus Afrika oder Asien stammen könnte. Diese Einschränkung ergibt wenig Sinn. Schließlich können schon jetzt auch Augenzeugen dem Aussehen nach beschreiben, ob ein Täter augenscheinlich zum Beispiel Asiat ist oder eher Europäer. Dies kann ein wichtiger Hinweis sein. Trotzdem ist der Gesetzentwurf lobenswert, er hat die üblichen Kritiker ohnehin auf den Plan gerufen – was zu erwarten war.






Rainer Wendt ist Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).