© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 33/19 / 09. August 2019

Das Leben zur Hölle machen
Grausamer Mord: Jordanier tötet 36jährigen in Stuttgart mit Samuraischwert / Öffentlich-Rechtliche halten Tat für nicht berichtenswert
Björn Harms

Nach der grausamen Bluttat in Stuttgart, bei der ein 36jähriger mit einem Samuraischwert regelrecht hingerichtet wurde, kommen immer neue Details ans Licht. Bei seiner Festnahme hatte der Täter bereits angegeben, gar kein Syrer zu sein, wie es in seiner Aufenthaltsgenehmigung steht, sondern in Wirklichkeit ein 30jähriger jordanischer Palästinenser. 

Das wußte offenbar auch das Opfer Wilhelm L., der mit dem Tatverdächtigen Issa M. jahrelang in einer Wohngemeinschaft (WG) gelebt hatte. Und genau diese Information wurde ihm womöglich zum Verhängnis. Denn wie die Bild-Zeitung berichtet, soll der Deutsch-Kasache seinen ehemaligen Mitbewohner zuvor wegen Asylbetrugs angezeigt haben. Auf einem Video der Tat ist zu hören, wie der Mörder immer wieder ruft: „Was hast du nach Berlin geschickt? Was hast du nach Berlin geschickt?“

Issa M. wurde seit 2015 mehrmals straffällig

Aber der Reihe nach: Die Geschichte beginnt im November 2014, als Issa M. Jordanien verläßt. Über die Türkei und Griechenland reist er im Februar 2015 nach Deutschland ein. Er zeigt bei den Behörden einen syrischen Paß vor, den er sich in der Türkei besorgt haben soll. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält Issa M. am 19. Oktober seine Anerkennung, einen Monat später eine Aufenthaltserlaubnis. 

Zunächst wohnt er im brandenburgischen Eisenhüttenstadt – wo er bereits früh straffälig wird. „Er hat eine deutsch-arabische Frau kennengelernt und nach islamischem Recht geheiratet“, erzählt sein Bruder Ahmad M., den die Bild-Zeitung in Jordanien aufspürte. „Nach sechs Monaten kam raus, daß sie noch verheiratet war“, sagt er. „Er hat sie verlassen, nachdem sie ihm erzählt hatte, daß die Zwillinge in ihrem Bauch von einem anderen sind.“ Issa M. soll ausgerastet sein und seine Frau verprügelt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigt, ergingen 2017 zwei Strafbefehle gegen M. wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch, wobei er lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Nach einem kurzen Aufenthalt in Berlin zieht M. anschließend nach Stuttgart, wo er mit Wilhelm L. und einer weiteren Person in einer WG lebt. 

Auch hier tritt er polizeilich in Erscheinung. Das Amtsgericht Stuttgart erläßt gegen ihn einen Strafbefehl, der am 15. August 2018 rechtskräftig wird. Das Urteil: eine Geldstrafe von 40 Tagesätzen, wie das Gericht der JUNGEN FREIHEIT mitteilt. In der WG kommt es unterdessen ständig zu Auseinandersetzungen, erzählt der dritte Mitbewohner. Das Opfer und der Tatverdächtige hätten sich häufig gestritten, berichtet er der Bild-Zeitung. Issa M. habe sich „einfach an keine Regeln gehalten“. Auch seine Miete sei er schuldig geblieben. Schließlich muß der spätere Mörder ausziehen. Gegenüber seiner Familie kündigt er daraufhin Vergeltung an. „Er rief uns an und sagte, daß sein Mitbewohner sein Leben zur Hölle gemacht hat, und er werde nun seins auch zur Hölle machen“, erklärt Ahmad M.

Am 31. Juli lauert der Täter, der mittlerweile in einer Gemeinschaftsunterkunft im Raum Ludwigsburg lebt, Wilhelm L. vor der ehemals gemeinsamen Wohnung auf. Im Beisein der 11jährigen Tochter von L. und Dutzenden weiteren Augenzeugen zieht Issa M. am hellichten Tag ein Samuraischwert und sticht mehrmals auf das Opfer ein. L. überlebt den Angriff nicht. Der Täter sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

In den öffentlich-rechtlichen Medien sah man sich anschließend nicht gezwungen, über die grausame Tat zu berichten. „Voraussetzung für die Berichterstattung ist eine bundesweite und gesamtgesellschaftliche Bedeutung“, schrieb der Deutschlandfunk in einer Stellungnahme. Allein die Staatsangehörigkeit eines Menschen reiche nicht aus, um der Tat eine solche Bedeutung zu verleihen, daß der Deutschlandfunk über sie berichte. Auch die ARD und das ZDF informierten ihre Zuschauer nicht über die Tat. Auf der Internetseite der „Tagesschau“ findet sich bis heute keine einzige Zeile darüber. 

Ganz im Gegensatz zu ausländischen Medien, bei denen man die Geschehnisse in der baden-württembergischen Landeshauptstadt durchaus für meldenswert hielt. So berichteten etwa Daily Mail (Großbritannien), New York Times (USA), Washington Post (USA), Iswestija (Rußland), Le Dauphiné libéré (Frankreich) und Le Soir (Belgien). Auch die sich derzeit im Urlaub befindende Bundeskanzlerin Angela Merkel  äußerte sich mit keinem Wort zum Vorfall in Stuttgart – genau wie beim grausigen Kindermord in Frankfurt eine Woche zuvor.

„Wir müssen wissen, wer sich bei uns aufhält“

Trotzdem sorgte die Tat in Stuttgart für deutschlandweite Diskussionen über Ausländerkriminalität. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach am Montag in der Passauer Neuen Presse von einem „erhöhten Gewaltrisiko“ bei Migranten und bezog sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Laut dieser waren in der Rubrik „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ tatsächlich 43 Prozent der Tatverdächtigen nichtdeutscher Herkunft (JF 15/19). Knapp 15 Prozent der Tatverdächtigen bei Morden gehören zur Gruppe der Zuwanderer (Asylbewerber, Illegale und Geduldete), die lediglich rund zwei Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland ausmachen. „Völlig offene Grenzen innerhalb Europas können wir uns offensichtlich nicht leisten“, verdeutlichte Herrmann. „Insbesondere nicht, solange die EU-Außengrenzen nicht sicher sind. Wir müssen wissen, wer sich bei uns aufhält.“