© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 34/19 / 16. August 2019

Meldungen

Kein „Sinti“ und „Roma“ in Polizeimeldungen 

MÜNCHEN. Der Inspekteur der Bayerischen Polizei, Harald Pickert, hat seine Beamten zu einem „sensiblen Umgang mit diskriminierenden Bezeichnungen“ im Dienst angehalten. Hierunter fallen insbesondere die Begriffe „Sinti“ und „Roma“. Der Gebrauch „der Bezeichnungen ‘Sinti’ und/oder ‘Roma’ sowie jegliche Art von Ersatzbezeichnungen (z. B. ‘mobile ethnische Minderheit’)“ sei sowohl in internen Vorgängen, personenbezogenen Daten und Fahndungen als auch in Warnhinweisen oder Pressemitteilungen grundsätzlich untersagt, heißt es in einer Weisung Pickerts an die Präsidien der Bayerischen Landespolizei, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Bei Vernehmungen dürfe die Volkszugehörigkeit „Sinti“ oder „Roma“ ebenfalls nicht erhoben und gespeichert werden, auch nicht auf freiwilliger Basis. Stattdessen sollten möglichst genaue Personenbeschreibungen samt Staatsangehörigkeit sowie die Beschreibung des Tathergangs („Modus Operandi“) erfaßt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Fälle, in denen „Sinti“ oder „Roma“ als Beleidigung gebraucht wird. Dann dürften die Begriffe in polizeilichen Protokollen verwendet werden. „Ungeachtet dessen sollte aber die Bayerische Polizei dazu beitragen, daß jede Form der Stigmatisierung bzw. der Diskriminierung von Angehörigen der Volksgruppe ‘Sinti’ und/oder ‘Roma’ strikt vermieden werden“, mahnt Pickert in seinem Schreiben. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums bestätigte gegenüber der JF den Vorgang. „Ein Gebrauch von Begriffen, die diskriminierend wirken können, hat im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung grundsätzlich zu unterbleiben.“ Dies gelte bereits seit Jahren. (krk)





An­griff auf AfD-Politiker Ma­gnitz bleibt un­ge­klärt 

BREMEN. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen zum Angriff auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz eingestellt. „Ein Tatverdächtiger ist nicht ermittelt worden“, sagte ein Behördensprecher der Nachrichtenagentur dpa. Nach dem Angriff auf den Politiker am 7. Januar seien rund 200 Hinweise bei der Polizei eingegangen. Trotzdem habe sich die Tat nicht aufklären lassen. Auch die Veröffentlichung eines Überwachungsvideos von der Attacke führte nicht zum Fahndungserfolg. Das Bundeskriminalamt hatte den Überfall zunächst Tätern aus der linken Szene zugeschrieben. Dies habe jedoch laut der Staatsanwaltschaft Bremen nur einen „allerersten Verdacht“ wiedergegeben. Daher habe man auch in andere Richtungen ermittelt. Magnitz selbst schloß zunächst auch einen Raubüberfall nicht aus. Die Unbekannten hatten den Politiker hinterrücks angegriffen und schwer verletzt. Magnitz mußte zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Die Tat hatte eine Debatte über politisch motivierte Gewalt ausgelöst. Die Bundesregierung verurteilte die Tat seinerzeit. (ag)