© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 34/19 / 16. August 2019

Blick in die Medien
Internet im Würgegriff
Tobias Dahlbrügge

Die Rundfunkkommission bastelt an einem Medienstaatsvertrag der Länder, der erhebliche Auswirkungen auf die Freiheit des Internets haben könnte. 

Der 76seitige Entwurf enthält Zündstoff: So sollen solche Dienste bevorzugt auffindbar sein, die „nach Auffassung der Länder besonders wichtig“ sind. Den Ländern soll die finanzielle Unterstützung dieser Angebote erlaubt sein. Man darf dreimal raten, welche das sein werden – sie fangen mit „öffentlich“ an und hören mit „rechtliche“ auf. Vor allem wollen die Landespolitiker den Begriff Rundfunk „zeitgemäß“ neu definieren. Das heißt, daß zum Beispiel reichweitenstarke YouTuber oder Anbieter von Livestreams künftig eine Rundfunklizenz beantragen müssen! Dafür können bis zu 10.000 Euro fällig werden. 

1.200 Protestschreiben sind die Folge 

Bereits 2018 hatte die Kommission einen Entwurf vorgelegt, dem über 1.200 Protest-Eingaben von Bürgern folgten. Die Kritik reißt nicht ab. Ist die angebliche Bürgerbeteiligung nur ein Vorwand, um sich hinterher auf ein demokratisches Mitspracherecht berufen zu können? 

Deutliche Worte finden unter anderem der Kabelverband Anga, die Digitalvereinigungen Bitkom und eco sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Deren Sprecher nennen das Machwerk „rückwärtsgewandt, restriktiv und bevormundend“. Sie sagen: „Das Vorhaben schränkt die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein.“ 

Die Bevormundung werde dazu führen, daß sich die Nutzer zukünftig „gänzlich von den klassischen Angeboten abwenden“, so die Bitkom-Geschäftsleitung. Heike Raab (SPD), die in der Rundfunkkommission die Medienpolitik der Länder koordiniert, verteidigt: Es müsse „in der globalen Welt des Internets“ Regeln geben, „die unsere gemeinsamen Werte und Standards sichern“. „Unsere?“