© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG  www.jungefreiheit.de 34/19 / 16. August 2019

„Selbst gewählte Formulierung“
Linnemann-Interview: dpa entschuldigt sich für Zuspitzung und die Erweckung eines falschen Eindrucks
Gil Barkei

Die Aufregung war groß über die Forderung von Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU), Kinder ohne hinreichende Deutschkenntnisse nicht einzuschulen. Auch weil die Debatte mit falschen Verkürzungen in den Medien angeheizt wurde. 

So sprach die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in der Überschrift zu einer Meldung zum Linnemann-Interview in der Rheinischen Post, in dem er seine Forderung aufstellte, gar von einem „Grundschulverbot für Kinder, die kein Deutsch können“. 

Der Haken: Von einem solchen Verbot hat der Bundestagsabgeordnete nicht gesprochen. Tatsächlich sagte er der RP: „Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muß eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muß seine Einschulung auch zurückgestellt werden. Das kostet Geld, aber fehlende Integration und unzureichende Bildung sind am Ende viel teurer.“ Aber „Grundschulverbot“ hört sich natürlich skandaltauglicher an als „Vorschulpflicht“. Auch in einem direkten Gespräch mit der dpa betonte Linnemann, daß seine Äußerung nicht als Verbotsforderung zu verstehen sei. 

Die dpa hat sich mittlerweile entschuldigt, die Überschrift geändert und einen Tweet zu ihrer Meldung gelöscht. „Linnemann hat nicht von einem Grundschulverbot gesprochen. Wir haben mit dieser selbst gewählten Formulierung die Äußerungen über ein journalistisch zulässiges Maß hinaus zugespitzt und zudem den falschen Eindruck erweckt, es handle sich um ein Zitat. Das bedauern wir“, schrieb dpa-Nachrichten-Chef Froben Homburger auf Twitter. 

Bleibt zu hoffen, daß diese Richtigstellung ähnlich viele Leser findet wie die „selbst gewählte“ dramatisierte Schlagzeile.