© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  KG  www.jungefreiheit.de 37/19 / 06. September 2019

Demütigungen mit viel Detailreichtum
Vor 100 Jahren wurde im Vertrag von St. Germain das frühere k.u.k. Reich abgewickelt / Österreich trafen die Strafmaßnahmen hart
Stefan Scheil

Lewis Namier gehörte zweifellos zum Kreis jener Personen, die gerne etwas dick auftragen. So ließ er nach dem Friedensvertrag von St. Germain 1919 allgemein wissen, den vollen Sieg über Österreich-Ungarn vorher höchstpersönlich sichergestellt zu haben. Auf seinen Rat hin seien Verhandlungsversuche ignoriert worden, denn er habe immer zum Abwarten geraten. Also sagte laut seiner Version stets der britische Premier zum amerikanischen Präsidenten: „Warten.“ Und, so Namier weiter: „Während sie noch warteten, brach Österreich-Ungarn auseinander. Ich darf sagen, ich habe es mit eigenen Händen in Teile zerrissen.“

Für völlig unwahrscheinlich wurde diese Geschichte in den „informierten Kreisen“ der westlichen Politik trotz ihrer erkennbaren Ausschmückung nicht gehalten. Lewis Namier, der mit einem beachtlichen Charisma ausgestattete Historiker, konnte schon 1919 auf eine mehrjährige Karriere in hohen britischen Regierungsfunktionen zurückblicken, die noch weitere Jahrzehnte andauern sollte. Auch war er Teil der britischen Delegation bei den Pariser Friedensverträgen. 

Schuld wurde Deutschen Cisleithaniens aufgebürdet

Einem größeren Publikum eher unbekannt, galt er bis in die 1940er Jahre zugleich als eine der faszinierenden Figuren des inneren Zionistenzirkels um Chaim Weizmann. Mit anderen Worten, Namier war einer jener Intellektuellen, die in angelsächsischen Ländern mit einer gewissen Systematik traditionell für die Regierungsarbeit herangezogen werden. Man sollte seine Bedeutung für den Untergang Österreich-Ungarns trotzdem nicht überbewerten. Natürlich kennt der Sieg immer viele Beteiligte, die ihn für sich beanspruchen. 

In jedem Fall galt es, das Gebiet des in Jahrhunderten gewachsenen und 1918 so spektakulär zerrissenen Habsburgerreichs nun auch irgendwie einer künftigen Ordnung zuzuführen. Dabei ging es in der Causa Österreich ebenso zu wie bei den übrigen Pariser Vorortverträgen, mit denen die Siegermächte des Ersten Weltkriegs die Unterlegenen zu demütigen und auf Dauer zu unterwerfen trachteten. Verhandelt wurde nicht, dekretiert wurde um so mehr. 

Es lohnt sich, den Vertrag von St. Germain auch heute noch zu lesen. Er ist eine beeindruckende Dokumentation dessen, was man sich alles zur Ausplünderung und Demontage eines besiegten Landes einfallen lassen kann. In gewisser Weise übertrifft er dabei sogar den mit Deutschland geschlossenen Versailler Vertrag, schon allein, was die Länge, aber auch, was den Detailreichtum angeht. So wurde Österreich nicht nur zur Anerkennung des britischen „Mandats“ über Ägypten genötigt, sondern auch zum zollfreien Warenimport von dort verpflichtet. Verboten blieb Österreich vorerst der Besitz und der Handel mit Gold. Reihenweise galt es Wirtschaftsgüter und Rechte abzutreten, sowie der grundsätzlichen Auslieferung von Kunstwerken zuzustimmen, die irgendwann in den vergangenen Jahrhunderten aus Italien in die Donaumonarchie gelangt waren. Schulden waren zu übernehmen, Forderungen abzugeben, darunter etwa solche, die Österreich gegenüber dem früheren deutschen Kaiserreich hätte geltend machen können.

Falls jemand gedacht haben sollte, nach diesem angeblich für die Demokratie geführten Krieg würden Selbstbestimmung und Respekt vor Wahlentscheidungen der künftige Maßstab sein, sah er sich auch im Fall Österreich getäuscht. Der Versuch der neugegründeten Alpenrepublik, als „Deutsch-Österreich“ einen demokratischen Neustart zu versuchen und sich quasi als neutraler Teil des früheren Kaiserreichs zu präsentieren, ging gründlich schief. Anders als Tschechen, Slowaken, Slowenen und andere wurden die Deutschen des früheren „Cisleithanien“, also der österreichischen Hälfte der früheren Doppelmonarchie, in Kollektivschuld genommen. Wo es spezielle Lasten unter den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns zu verteilen galt, landeten diese deshalb vertraglich zuverlässig bei Österreich, dem man zudem den Beinamen „deutsch“ vertraglich verbot, ebenso den Beitritt zur Weimarer Republik. Das war gewissermaßen ein Vorgriff auf die Situation nach 1945, als die Siegerstaaten in Österreich phasenweise verboten, den „Deutschunterricht“ als solchen zu bezeichnen. Die Entmündigung und Umerziehung der Deutschen begann in diesem Sinn schon 1919.

Die Tschechoslowakei galt als politisch brisant

Besonders hart traf es die über drei Millionen Deutschen, denen in St. Germain die Zugehörigkeit zum Tschechoslowakischen Staat aufgenötigt wurde, einer damals vielerorts als „europäische Unmöglichkeit“ empfundenen Hilfskonstruktion ohne jede demokratische, historische oder wenigstens wirtschaftliche Grundlage. Es wurde 1919 prophezeit, daß die Schaffung des Polnischen Korridors und der Freien Stadt Danzig die wahrscheinlich nächste europäische Kriegsursache sein würden. Das traf letztlich nur deshalb ein, weil die Republik Polen diesen Kampf selbst berechtigt fand. 

In Prag empfand man die eigene staatliche Nichtigkeit so deutlich, daß eine militärische Verteidigung der 1919 vereinbarten Zustände letztlich gar nicht stattfand. Die „unterdrückte tschechoslowakische Nation“ gab es nicht, die Lewis Namier 1917 in einer Propagandaschrift beschworen hatte. Erst eine internationale Krise 1938, der 1939 folgenden deutschen Okkuption und der von Edvard Beneš bereits während des Krieges geplanten Mord- und Vertreibungspolitik sollten nach 1945 eine Grundlage für einen tschechisch geprägten Staat schaffen. Namier begleitete auch dies mit eigenwilligen historischen Darstellungen. Allerdings ohne diesmal zu behaupten, er habe es verursacht.