© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  KG  www.jungefreiheit.de 39/19 / 20. September 2019

Meldungen

Höcke-Interview sorgt für Kritik

Berlin. Das abgebrochene ZDF-Interview mit dem thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke hat im Medienbetrieb für Aufregung gesorgt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestierte „gegen die Drohungen“ des Politikers. „Björn Höcke hat ein weiteres dunkles Kapitel des gestörten Umgangs der AfD mit der Pressefreiheit im allgemeinen und kritischen Journalistinnen und Journalisten im besonderen aufgeschlagen“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Höcke habe „die Schwelle von der Demokratie zu faschistischen Phantasien überschritten“. Stefan Winterbauer sprach dagegen beim Branchendienst Meedia von einem „Lehrstück dafür, wie Medien mit der AfD und Björn Höcke als einem ihrer umstrittensten Vertreter nicht umgehen sollten“. Anstatt es bei dem „Clou“ des provokanten Interview-Einstiegs zu belassen, hätte der ZDF-Journalist „immer weiter auf dem Punkt ‘Ähnlichkeiten zur NS-Sprache’“ herumgeritten. Zudem würde der DJV Äußerungen „aus dem Zusammenhang“ reißen. Höcke drohe dem Journalisten keine persönlichen „massiven Konsequenzen“ an, sondern spreche von „massiven Konsequenzen in der Zusammenarbeit von Politikern und Journalisten“. Höcke hatte vergangene Woche ein Interview mit der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ abgebrochen. Sein Pressesprecher hatte interveniert, nachdem der Interviewer Höcke mit Videosequenzen konfrontierte hatte, in denen AfD-Politikern Zitate aus Höckes Buch vorgelesen und sie gefragt wurden, ob die Textstellen aus Hitlers „Mein Kampf“ oder aus Höckes Buch stammten. Die Bitte, das Interview noch einmal neu zu starten, weil die Fragen Höcke „emotionalisiert“ hätten, lehnte der ZDF-Journalist mit Verweis auf die Pressefreiheit ab, worauf es zu dem Streit und dem Gesprächsabbruch kam. (gb)





Presserat verteidigt Herkunftsnennung

Berlin. Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen Berichte über den Kindsmord am Frankfurter Hauptbahnhof zurückgewiesen, die die Herkunftsnennung des afrikanischen Täters kritisierten. An den Informationen habe es ein berechtigtes öffentliches Interesse gegeben, erklärte der Presserat vergangenen Freitag in Berlin. In dem Fall läge keine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Richtlinie 12.1 des Pressekodex vor. (gb)