© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

Verpetzen und verpfeifen
Gesinnungswächter: Kampf „gegen Rechts“ wird zum Kampf gegen Bürgerrechte
Michael Paulwitz

Der „deutsche Blick“ ist wieder da: Erst mal links und rechts über die Schulter hinter sich schauen, bevor man etwas sagt, das, in falsche Ohren gelangt, bloß Schwierigkeiten bereiten würde. Zwei von drei Deutschen haben Bedenken, ihre Meinung zu bestimmten Themen offen zu äußern, legen Studien nahe, die – im Jargon der Gesinnungswächter – doch bloß „rechte Ressentiments bedienen“. Und die Bundesregierung tut, was sie kann, damit es noch mehr werden.

Anders läßt sich das eilends zusammengeschusterte „Maßnahmenpaket“ kaum erklären, mit dem die Bundesregierung das Attentat von Halle zum Vorwand nimmt, um mal wieder „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität“ zu blasen. Der Etikettenschwindel steckt schon in der Überschrift. 

Die Begriffskombination unterstellt, daß beide ursächlich zusammenhängen. Daran stimmt nur, daß der Begriff „Haßkriminalität“ selbst ein Produkt des ideologischen Gesinnungsbürgerkriegs ist. Daß die Bundesregierung das Strafgesetzbuch „mit Bezug zur Haßkriminalität ergänzen“ will, läßt nichts Gutes ahnen.

Im klassischen Strafrecht kommt diese Wortschöpfung nämlich nicht vor. Ihr Zweck ist die Einschränkung des Sagbaren und die Ausweitung des Strafbaren, indem sie bereits leidlich klar definierte Straftatbestände wie Beleidigung oder Verleumdung um einen Gummiparagraphen ergänzt, mit dem potentiell jede mißliebige Meinungsäußerung in den Geruch des Strafwürdigen gebracht werden kann. 

Das hat bereits den üblen Vorgeschmack totalitären Ungeists – die Sowjet-Gulags und „DDR“-Gefängnisse waren bekanntlich voll von allzu Vorwitzigen und Dissidenten, denen wegen „Hetze“ gegen die einzig wahre Lehre der Prozeß gemacht wurde. Der Hautgout wird noch strenger durch die implizite Einseitigkeit. Während der etablierte Politik- und Medienbetrieb nicht-linken Oppositionspolitikern nur zu gerne jedes Wort so lange im Munde herumdreht, bis etwas Anstößiges oder Antisemitisches dabei herauskommt, sind die hemmungslosen Gewalt- und Entmenschlichungsphantasien von Linken gegen jedwede Andersdenkende oder von Deutschenhassern mit und ohne Migrationshintergrund gegen die verachteten „Kartoffeln“ für die regierungsamtlichen Sittenwächter offenkundig kein Problem. 

Und das obwohl, oder gerade weil, dieses üble Gebräu nicht in den hinteren Schmutzecken des Internet wabert, sondern stolzgeschwellt auch im etablierten Medienbetrieb und in den Führungsetagen von Parteien, Regierungsparteien eingeschlossen, angerührt wird. Nur folgerichtig gibt es zwar ein schon in der Namensgebung irgendwie nach Unkrautvernichtungsmittel klingendes „RechtsEX“-Hinweistelefon zum – gerne auch anonymen – Verpetzen von allem, was dem braven Hobby-Blockwart irgendwie rechtsextremistisch, rechtsterroristisch oder reichsbürgerlich vorkommen mag, aber natürlich kein Pendant für entsprechende linke Umtriebe.

Wen es da schüttelt, wenn nach allen  Diktaturerfahrungen des zwanzigsten Jahrhunderts nur eine Generation nach dem Mauerfall wieder das Ausspähen und Anschwärzen verdächtiger Zeitgenossen zur Brave-Bürger-Pflicht erhoben wird, der ist eben notorisch unzuverlässig und hat einfach nicht den richtigen Klassenstandpunkt. 

Der treuherzige Appell, man möge das Hinweistelefon doch „bitte“ nicht zur „Denunzierung mißbrauchen“, ist blanker Hohn, wenn er nicht doch Restspuren von schlechtem Gewissen enthält. Die Bundesregierung weiß den Irrwitz freilich noch zu steigern. Gleich im ersten Punkt verkündet der Katalog der Koalitionsrecken eine „Meldepflicht“ für Anbieter von „Telemediendiensten“. Auf die absurden Löschorgien, die das Zensurgesetz „NetzDG“ auf den Plattformen der sozialen Medien ausgelöst hat, soll nun als nächster Schritt eine Denunziationspflicht folgen. 

Juristische Aufgaben werden also in noch weiterem Umfang an private Dienstleister übertragen und so demokratischer Kontrolle entzogen. Gleichzeitig kommt auf die Justiz absehbar eine Flut von Klagen gegen Willkürakte zu, die wiederum den Ruf nach mehr Personal auslösen werden. 

Gesinnungskontrolle und Überwachungsstaat, einmal in Gang gesetzt, haben unbeschränktes Wachstumspotential. Das haben die Ersteller des „Maßnahmenkatalogs“ natürlich  berücksichtigt: Die „Ressourcen“ der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden im Bereich der „Bekämpfung der Politisch Motivierten Kriminalität rechts“ sollen ebenso verstärkt werden wie die „Bearbeitung des Phänomens“ – oder doch Phantoms? – durch die Verfassungsschützer. 

Wer da anmerken möchte, daß wohlorganisierte Linksextremisten in Berlin Polizeikräfte in Tausenderstärke binden, in Leipzig Baustellen in Brand setzen, Baufirmen-Mitarbeiter überfallen und Nacht für Nacht in den Großstädten Autos anzünden, der ist eigentlich fast schon wieder ein Fall für das Hinweistelefon. Die hehren Bekundungen, Kommunalpolitiker und medizinisches Personal besser vor Übergriffen schützen zu wollen, haben dagegen eher dekorativen Charakter – weder für die einen noch für die anderen sind Rechtsextremisten die häufigste Bedrohung. 

Die Katze kommt dort aus dem Sack, wo eine weitere Verschärfung des Waffenrechts und noch mehr Geld für „Präventionsprogramme“ als Patentmittel für die Bekämpfung von Rechtsextremismus angepriesen werden. Beides trifft echte Extremisten kaum, stellt aber im Prinzip jeden unbescholtenen Bürger erst mal unter Generalverdacht. Der vermeintlich hehre Kampf „gegen Rechts“ ist in Wahrheit längst zum Kampf gegen Bürgerrechte geworden.