© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/19 / 08. November 2019

Meldungen

Flüchtlingspakt: Ankara erhält 663 Millionen Euro 

BRÜSSEL/ANKARA. Die EU-Kommission hat 663 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt, um weiterhin Vorhaben für Flüchtlinge in der Türkei zu finanzieren. 600 Millionen Euro davon werden für das bisher größte humanitäre EU-Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) verwendet. Dadurch erhalten Asylzuwanderer via Debitkarte eine monatliche Unterstützung. Mit den restlichen Geldern würden Bildungs- oder Gesundheitsprogramme unterstützt. Damit könnten „1,7 Millionen Flüchtlinge ihre Grundbedürfnisse decken und über eine halbe Million Flüchtlingskinder eine Schule besuchen“, erklärte der zypriotische EU-Kommissar für Krisenmanagement, Christos Stylianides. Die EU sei entschlossen, weiterhin ihre Verpflichtungen im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei zu erfüllen. Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde 2015 eingerichtet und verfügt bislang über ein Budget von sechs Milliarden Euro. (ctw)

 www.essncard.com/de





Tschechei: Innenminister probt Grenzkontrollen 

PRAG. Das tschechische Innenministerium hat am Montag eine Wiedereinführung von Kontrollen an der Grenze zur Slowakei geübt. Das teilte der sozialdemokratische Minister Jan Hamácek mit. Testgebiet war ein 49 Kilometer langer Grenzabschnitt im Kreis Mährisch-Schlesien (Moravskoslezský kraj). Beteiligt waren 300 Polizei- und Zollbeamte sowie Angehörige von Rettungsdiensten. Die Tschechei und die Slowakei sind seit 2004 EU-Mitglieder und seit 2007 Teil des grenzenlosen Schengenraums. Es gab allerdings mehrfach kurzzeitige Grenzkontrollen, etwa während der Asylkrise 2015 oder während des Nato-Gipels 2016 in Warschau. Daher fänden regelmäßig Großübungen zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen statt, so Hamácek. (fis)

 www.mvcr.cz





Weniger Geld für im EU-Ausland lebende Kinder

WIEN. Die geschäftsführende österreichische Bundesregierung will das Kindergeld weiter an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland bemessen. Österreich habe der EU-Kommission gegenüber die „bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt“, erklärte Kanzleramtssprecherin Ursula Schimpl. Die Familienbeihilfe sei „eine bedarfsbezogene Sachleistung, die auf den jeweiligen Bedarf von Kindern abzielt“. Die EU-Kommission kann nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Um den Sozialtourismus aus Süd- und Osteuropa einzudämmen, hatte die ÖVP-FPÖ-Koalition 2018 eine Indexierung eingeführt. Je nach Alter und Geschwisterzahl werden in Österreich pro Kind zwischen 114 und 217 Euro pro Monat gezahlt. (fis)