© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/19 / 13. Dezember 2019

Menschenrechtsideologie contra Rechtsstaat
Schutzschild der Illegalität
(wm)

Der geldgierige Kapitalist verkaufe seinem Todfeind selbst noch den Strick, an dem dieser ihn aufknüpfen werde. Auch angesichts weltpolitisch stark veränderter Frontverläufes taugt dieser Lenin zugeschriebene Zynismus als von keinem Zahn der Zeit angefressener Augenöffner. Nur ist zu bedenken, daß die westeuropäischen Urenkel von Lenins „Bourgeois“ heute gratis zum eigenen Untergang beitragen – durch justizförmige Exekution der „Ideologie der Menschenrechte“. Diesem modernen „Strick“ widmet sich ein Essay des Philosophen Rudolf Brandner in Tumult, der Dresdner „Vierteljahresschrift für Konsensstörung“ (4/2019). Eine neue, aus der Geschichte die falschen Lehren ziehende „Generation der Unbedingten“ (Michael Wildt) sei offenbar abermals bereit zu „moralideologischer Verabsolutierung“ politischer Ziele. Unter Berufung auf „menschenrechtliche Unbedingtheiten“ beraubten Juristen, allen voran die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, demokratische Rechtsstaaten ihrer legitimen Abwehrrechte. Und setzten sie damit der „Gefahr der Selbstauflösung“ aus. Das sei an der EGMR-Spruchpraxis in Sachen Asyl und Migration genauso abzulesen wie an den dazu gefällten Urteilen deutscher Verwaltungsgerichte. Wenn der EGMR etwa Italien und Spanien wegen der Rückführung illegaler „Einwanderer“ verurteile und mit Strafzahlungen überziehe, dann zerstöre er nationale Schutz- und Abwehrrechte, die zum Grundbestand staatlicher Souveränität gehören, und unterminiere das Selbsterhaltungsrecht der Rechtsgemeinschaft. Die Menschenrechte würden so zum Schutzschild der Illegalität. 


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