© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/19 / 20. Dezember 2019

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Razzien rechtswidrig, Terrorverdacht grundlos

GRAZ. Das Oberlandesgericht Graz hat am vergangenen Sonntag einen Bericht des Kurier bestätigt, daß der Verdacht gegen den Chef der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) Martin Sellner durch eine „bloße, durch Verfahrensergebnisse nicht begründete Spekulation“ motiviert gewesen sei. Entsprechend seien auch die Hausdurchsuchungen rechtswidrig gewesen. Nach Angaben des Kurier sei es die Geldspende des Christchurch-Attentäters gewesen, die im März 2019 Ausgangspunkt für Hausdurchsuchungen in Martin Sellners Wohnung in Wien waren. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Mitte Juni gab es eine weitere Hausdurchsuchung. Erneut seien Mobiltelefon und Datenträger beschlagnahmt worden, twitterte damals Sellner. Er hatte im Anschluß nicht nur Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen eingelegt, sondern unter anderem auch gegen die Überwachung zahlreicher Social Media Accounts, die Überwachung einer E-Mail- Adresse und gegen die Sicherstellung von Bankguthaben. Sellner bekam in allen neun Beschwerdepunkten recht. Laut OLG sind „alle durch die Ermittlungsmaßnahme gewonnenen Ergebnisse zu vernichten“. Alle beschlagnahmten Gegenstände und Konten seien schleunigst herauszugeben. (ctw)