© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/20 / 03. Januar 2020

Meldungen

Bundesregierung für Therapieverbot 

Berlin. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen, wonach sogenannte Konversionsbehandlungen Homosexueller für Minderjährige sowie für nicht voll einwilligungsfähige Erwachsene verboten werden sollen. Untersagt wird demnach auch die Werbung für solche Behandlungen (JF 26/19). Das Ziel der Bundesregierung sei es, „die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen zu schützen“, betonte ihr Sprecher Steffen Seibert. Homosexualität sei keine Krankheit, unterstrich Spahn sein Vorhaben. Daher sei schon „der Begriff Therapie irreführend“. Durch die auch als „Umpolungen“ bezeichneten Maßnahmen entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund“, ist sich Spahn sicher. (vo)





Seehofer: Rechtsextreme in Behörden aufspüren 

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will den öffentlichen Dienst verstärkt auf verfassungsfeindliche rechtsextreme Umtriebe hin überprüfen lassen. Ein entsprechendes Vorgehen hat er mit den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts, Thomas Haldenwang und Holger Münch, abgestimmt. Geklärt werden soll dabei unter anderem, ob es rechtsextreme Netzwerke im öffentlichen Dienst gebe. Zahlen dazu sollen in diesem Frühjahr veröffentlicht werden. Zudem kündigte der Minister die Einrichtung einer Zentralstelle beim Bundesverfassungsschutz an, die „rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Dienst“ in den Blick nehmen soll. Hintergrund seien entsprechende Verdachtsfälle auch in den Sicherheitsbehörden. So hätten sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch der Bundesnachrichtendienst „in Einzelfällen disziplinarische Ermittlungen“ gegen Mitarbeiter eingeleitet. Zudem wurden im vorvergangenen Jahr bei der Bundespolizei Disziplinarverfahren gegen acht Beamte im Zusammenhang mit einer möglichen Zuordnung zur Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter eingeleitet. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat eigenen Angaben zufolge bisher Erkenntnisse über aktuell 30 Personen in der Bundeswehr, die im Verdacht „fehlender Verfassungstreue“ stünden. Bei zwei Dritteln von ihnen soll eine rechtsextreme Gesinnung vorliegen. Die Sicherheitsbehörden müßten nach außen deutlich machen, daß sie den Rechtsextremismus genauso entschlossen bekämpfen müssen wie den islamistischen Terrorismus. Das hätte man „viel früher ernst nehmen“ und mit „dieser Priorität“ versehen müssen, räumte Seehofer ein, „auch das gehört zur Wahrheit“. Verfassungsschutzchef Haldenwang machte allgemein im Rechtsextremismus eine „verschärfte Lage“ und eine „gestiegene Dynamik“ aus. (vo)