© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/20 / 03. Januar 2020

Meldungen

Rücktritte aufgrund  ’Ndrangheta-Einfluß

AOSTA. Nach den Rücktritten des Präsidenten der Region Aostatal, Antonio Fosson, der Assessoren Laurent Vierin und Stefano Borrello sowie des Fraktionssprechers der linksliberalen Regionalpartei Union Valdôtaine, Luca Bianchi, hat der Vorsitzende der Lega, Matteo Salvini, einen politischen Neuanfang in der Region im Nordwesten Italiens gefordert. „Wir brauchen neue und saubere Luft, das Aostatal verdient eine andere und unbelastete Zukunft. Wir sind bereit, diese schöne Region von jeglicher Konditionierung zu befreien“, betonte Salvini. Alle vier stehen im Verdacht, enge Beziehungen zur ’Ndrangheta gepflegt zu haben. Nach Angaben der „Tagesschau“ von Rai Südtirol hat die Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, daß bei den Regionalwahlen im vergangenen Jahr die ’Ndrangheta mehreren Politikern Stimmen versprochen haben soll. Im Gegenzug habe man Arbeitsplätze und Begünstigungen in der öffentlichen Verwaltung garantiert. Fotos und Abhörprotokolle sollen beweisen, daß führende Politiker ein enges Vertrauensverhältnis zu den lokalen Größen der ’Ndrangheta, den Brüdern Marco und Roberto Di Donato, pflegten. (ctw)





SVP befürchtet Stärkung der „Gesinnungsjustiz“  

Bern. Einer Umfrage der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zufolge zeichnet sich ein Ja zur Anti-Rassismus-Strafnorm-Abstimmung ab. Demnach hat die Ja-Seite mit fast 70 Prozent einen großen Vorsprung. Einzig die Wählerschaft der SVP lehnt die Vorlage ab. Am 9. Februar 2020 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung des Strafgesetzbuches (Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung). Die Mehrheit in Bundesrat und Parlament ruft die Eidgenossen auf, mit Ja zu stimmen: Niemand dürfe „wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Die Erweiterung des Strafrechts verbessert den Schutz vor Diskriminierung. Die Meinungsäußerungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt.“ Diskriminierendes Verhalten sei nur strafbar, wenn es öffentlich erfolge. Äußerungen im Familien oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, seien nicht verboten. Dem widerspricht die SVP. „Jeder, der sich künftig öffentlich gesellschaftspolitisch kritisch zu sexuellen Orientierungen äußert, muß mit dieser Gesetzeserweiterung mit einer Klage rechnen“, erklärt SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Leider werde diese Strafnorm heute schon häufig dazu verwendet, „unliebsame politische Gegner mundtot“ zu machen. Eine weitere Ausweitung, insbesondere mit einem schwammigen Begriff wie „sexuelle Orientierung“, werde die „Gesinnungsjustiz stärken“. (ctw)