© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 04/20 / 17. Januar 2020

Meldungen

1.300 Bußgeldverfahren seit dem NetzDG

Berlin. Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und der Beendigung der Übergangsphase am 1. Januar 2018 hat das Bundesamt für Justiz bisher etwa 1.300 Bußgeldverfahren gegen soziale Netzwerke eingeleitet. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae. Allein auf vermeintlichen „Haßkommentaren“ beruhten demnach 1.167 Verfahren. Die Bundesregierung hatte mit insgesamt 500 pro Jahr gerechnet. Bisher wurde ein Bußgeld angeordnet. Wegen mangelnder Transparenz im Umgang mit „Haßkommentaren“ muß Facebook zwei Millionen Euro zahlen, allerdings ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) forderte unterdessen das Ende der Anonymität auf Online-Plattformen. „Ich bin für eine Klarnamenpflicht in den sozialen Netzwerken“, sagte er der Bild am Sonntag. (gb)





Niederlage für Tichy gegen Correctiv

Mannheim. Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das Recherchebüro Correctiv wegen dessen Beteiligung an umstrittenen „Faktenchecks“ abgewiesen. Correctiv hatte einen Online-Artikel von Tichys Einblick (TE) bei Facebook mit einer „teils falsch“-Markierung versehen (JF 51/19). Zwar erkannten die Richter, daß TE in seinen „Werbemöglichkeiten und auch in der Reichweite der Werbung eingeschränkt“ wird. Dennoch müßte TE dieses Vorgehen hinnehmen, da Correctiv für Facebook gegen Filterblasen vorgehe und damit seiner Aufgabe der öffentlichen Meinungsbildung und Information nachkomme. Für die „Initiative Meinungsfreiheit im Netz“ werde so mit Hilfe des „Monopolisten Facebook“ die eine Meinung über die andere gestellt:  „Eine Meinung ist wichtiger als die andere. Der Meinung der linken Plattform Correctiv wird Vorrang vor der Meinung der konservativen Meinung von Tichy eingeräumt.“ Medienanwalt Joachim Steinhöfel legte Berufung ein. Dabei gehe es um die grundsätzlichen Fragen, ob „diese Diskriminierung“ angesichts des allgemeinen Gleichheitsgebots „Bestand haben soll und ob die weiteren Grundrechtseingriffe tatsächlich zu rechtfertigen sind“. (gb)