© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 04/20 / 17. Januar 2020

Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf afrikanisch: Ugandas Online-Kontrolle
Verbrecherische Kritik
(dg)

Wie neuerdings Deutschland, so verfügt auch die Republik Uganda über ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Nur ist es älter (2011) und heißt ein wenig anders: „Computer-Mißbrauchsverordnung“. Damit soll bestraft werden, wer den PC nutzt, um damit anderen Personen, ihrem Ruf oder Eigentum, „Schaden zuzufügen“. Für Edward Ronald Sekyewa, Direktor der Medienorganisation „Hub for Investigative Media“ in Kampala ist die Vorschrift  für das so scheindemokratische wie korrupte Regime des seit 1984 regierenden Präsidenten Yoweri Museweni ein ideales Instrument, um die Opposition zu unterdrücken und Kritiker zu kujonieren (Entwicklung + Zusammenarbeit, 9–10/2019). Zumal es die Perfektionierung der Online-Kontrolle legitimiere. So entstand eine polizeiliche Spezialeinheit für „Elektronische Gegenmaßnahmen“, die sich gegen „Verbrechen“ richten, die mit Hilfe „sozialer Medien“ wie Facebook, Whatsapp oder Instagram begangen würden. Formal sei die digitale Überwachung zwar an einen richterlichen Beschluß gebunden. Aber in den meisten Fällen faktischer „Bedrohung von Freiheit und Rechten im Internet“ habe es diesen nie gegeben. Mit Hilfe des chinesischen IT-Konzerns Huawei sei kürzlich zudem eine Kameraüberwachung in Kampala installiert worden, um die Bewegungen von Oppositionellen auch außerhalb des Netzes zu verfolgen. 


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