© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/20 / 24. Januar 2020

Meldungen

Organspende: Absage   für Widerspruchslösung

BERLIN. Der Bundestag hat der doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende (JF 3/20) eine deutliche Absage erteilt. 379 Abgeordnete stimmten am vergangenen Donnerstag gegen den von SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach eingebrachten und von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstützten Gesetzentwurf. 292 Parlamentarier sprachen sich dafür aus. Dem Gesetzentwurf zur erweiterten Zustimmungsregelung, der von Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping sowie Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) getragen wurde, stimmten in der Schlußabstimmung hingegen 432 Abgeordnete zu, 200 lehnten ihn ab. Dieser Antrag sieht vor, daß Bürger künftig bei Behördengängen regelmäßig nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt werden sollen. Nach dem Tode wird weiterhin nur derjenige zum Organspender, der explizit seine Zustimmung gegeben hat. Die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion für eine sogenannte Vertrauenslösung, die eine zusätzliche hausärztliche Beratung aller Spendeninteressierten vorsah, entfiel mit dieser Entscheidung. (tb/ha)





Nachwuchs: Polizei senkt Anforderungen

BERLIN. Die Bundespolizei hat die Eingangsvoraussetzungen für Bewerber gesenkt. Damit reagiert sie offenbar auf die sinkende Leistungsfähigkeit potentieller Nachwuchskräfte. Laut einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe wurden beispielsweise beim Fitneßtest der Standweitsprung und die Liegestütze durch einen Pendellauf ersetzt, „da hier Bewegungsschnelligkeit, die Stütz- und Rumpfkraft sowie Konzentrations- und Koordinationsfähigkeiten ein zeitgemäßes Bild der physischen Leistungsfähigkeit darstellen“. Gleichzeitig gibt es auch keine Mindestkörpergröße mehr, an der Bewerber scheitern könnten. Früher war für Frauen eine Größe von mindestens 163 Zentimetern vorgeschrieben, für Männer waren es 165 Zentimeter. Auch die übrigen körperlichen Anforderungen sind überschaubar. So müssen Bewerber eine Rolle rückwärts absolvieren und bei einem Pendellauf viermal zehn Meter innerhalb von elf Sekunden schaffen. Beim Zwölf-Minuten-Lauf muß eine 18jährige Bewerberin mindestens 2.000 Meter zurücklegen, um zu bestehen – also je einen Kilometer in sechs Minuten. Aber nicht nur bei der Fitneß, auch bei den geistigen Fähigkeiten übt die Bundespolizei bei den Bewerbern etwas mehr Nachsicht. So wurde dem Bericht nach die Fehlertoleranz beim 180-Wörter-Diktat für das Auswahlverfahren mittlerer Dienst „geringfügig angehoben, um einem größeren Bewerberkreis auch in den nachfolgenden Testbestandteilen die weitere Teilnahme zu ermöglichen“. Hintergrund sei, daß die Zahl der Anwärter mit Migrationshintergrund steige und sich zudem auch Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten bewerben dürften. (krk)