© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/20 / 28. Februar 2020

Aufgeschnappt
Watt aus Mettmann
Matthias Bäkermann

Vermutlich ist der Strafrechtsparagraph 248c nur den wenigsten geläufig, denn bisher war „Entziehung elektrischer Energie“ auch alles andere als ein Massendelikt. Ein aktueller Fall in Nord-rhein-Westfalen dürfte vielleicht einen Schatten vorauswerfen, daß sich das durch die Konjunktur der E-Mobilität ändern könne. 

Am vergangenen Sonntag abend schlug im Polizeidienstgebäude Mettmann der Alarm an, den Eindringlinge ausgerechnet auf der behördeneigenen Baustelle nebenan auslösten, wo eine moderne Leitstelle entsteht. Auf dem Gelände machten die Polizisten dann eine kuriose Entdeckung. „Vor einem geöffneten Bauzaun parkte ein weißer Tesla, aus welchem ein Kabel durch die Baustellenumzäunung in einen dahinter liegenden unverschlossenen Toilettencontainer führte“, schildert Polizeisprecher Daniel Uebber dem Kölner Express. Der kurz darauf gestellte 48jährige Tesla-Fahrer gab das „Energieentziehen“ freimütig zu. Aus dem niederrheinischen Kavelaer kommend, habe er mit dem fast leeren Akku verzweifelt nach einer Zapfstelle Ausschau gehalten und sich nicht anders zu helfen gewußt. Daß sein Tun illegal sei, wäre ihm nicht bewußt. Der Polizei aber schon, die umgehend Anzeige erstattete. Laut 248c StGB drohen dem Stromdieb sogar bis zu zwei Jahre Haft.