© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/20 / 06. März 2020

Meldungen

Kopftuchverbot im Gerichtssaal bestätigt

KARLSRUHE. Der Staat darf moslemischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal Kopftücher zu tragen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Beschluß entschieden, es sei zu respektieren, wenn sich der Gesetzgeber in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral verhalten wolle. Hintergrund ist ein Fall aus Hessen. Dort hatte eine Moslemin Anfang 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen. Zwar dürfen in dem Bundesland Referendarinnen Kopftuch tragen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Allerdings dürfen sie damit keine Tätigkeiten ausführen, bei denen sie als Repräsentantinnen des Staates wahrgenommen werden können. Demnach dürfen Frauen mit Kopftuch im Gegensatz zu anderen Rechtsreferendaren Verhandlungen nicht von der Richterbank aus verfolgen. Außerdem ist es ihnen untersagt, Sitzungen zu leiten oder Beweise aufzunehmen. Gegen diese Regelungen hatte die Frau vergeblich Beschwerde eingelegt und anschließend vor dem Verwaltungsgericht geklagt. 2017 reichte die 1982 geborene Moslemin dann einen Eilantrag beim Verfassungsgericht ein, den die Richter abwiesen und nun im eigentlichen Verfahren abschließend geklärt haben. Ähnliche Vorschriften wie in Hessen gibt es auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. (ls)

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Berlin will linke Projekte am Leben halten

BERLIN. Mehrere linke Projekte und Vereine, die nicht mehr vom Bundesprogramm „Demokratie leben“ gefördert werden, erhalten jetzt finanzielle Unterstützung vom Land Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat dazu sein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus von 5,2 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf rund 7,5 Millionen Euro für 2020 aufgestockt. Wie der Senat am Montag mitteilte, sollen 900.000 Euro dafür verwendet werden, neun „Demokratieprojekte“ zu „retten“. Dabei handelt es sich unter anderem um zwei Einrichtungen der Amadeu-Antonio-Stiftung sowie einen Jugendförderverein des DGB und den Verein Dissens, der sich laut eigenen Angaben für „Geschlechtervielfalt“ und gegen „toxische Männlichkeit“ einsetzt. Dieser hatte Anfang des Jahres eine mangelnde Unterstützung des Bundes beklagt. Hintergrund ist das Programm „Demokratie leben“ vom Bundesfamilienministerium, dessen Fördertopf weder erhöht noch gekürzt wurde. Neben den 900.000 Euro will das Land Berlin weitere 1,4 Millionen Euro für ehemalige „Demokratie leben“-Projekte aufwenden. Der Geschäftsführer der Amadeu-Antonio-Stiftung, Timo Reinfrank, lobte die Entscheidung und bewarb die Initiative „Civic.net“, die nun auch Berliner Steuergelder erhält und sich laut Eigenbeschreibung gegen Haßsprache im Netz einsetzt. (ls)