© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 14/20 / 27. März 2020

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Innenminister verbietet „Reichsbürger“-Gruppe 

BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die „Reichsbürger“-Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ verboten. „Rechtsextremismus und Antisemitismus werden auch in Krisenzeiten unerbittlich bekämpft“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Die Mitglieder „bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie deutlich zum Ausdruck“, begründete das Innenministerium die Entscheidung. Die Polizei durchsuchte in zehn Bundesländern Wohnungen von führenden Mitgliedern der Gruppe. Zuletzt hatten sie in Berlin Behördenmitarbeiter bedroht und die Haftentlassung Horst Mahlers verlangt, der wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts im Gefängnis sitzt. Dem Verfassungsschutz zufolge gibt es in Deutschland rund 19.000 „Reichsbürger“ beziehungsweise „Selbstverwalter“. Seit 2016 beobachtet die Behörde die Szene. Seitdem sei 790 Anhängern dieser Bewegung der Waffenschein entzogen worden. (ag)





Karlsruhe stärkt nationale Kompetenzen

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht der Europäischen Union für nichtig erklärt. Nach Meinung der Karlsruher Richter hat das Gesetz faktisch verfassungsändernde Wirkung, wurde jedoch 2013 nicht mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit vom Bundestag beschlossen. Zur Sicherung ihrer demokratischen Einflußmöglichkeiten im Prozeß der europäischen Integration hätten die Bürger grundsätzlich ein Recht darauf, „daß eine Übertragung von Hoheitsrechten nur in den vom Grundgesetz dafür vorgesehenen Formen erfolgt“, heißt es in der Begründung des Zweiten Senats. Ein unter Verstoß dagegen beschlossenes Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag könne die Ausübung öffentlicher Gewalt durch die Europäische Union oder eine ihr nahestehende zwischenstaatliche Einrichtung nicht demokratisch legitimieren. Bei der Abstimmung vor sieben Jahren waren lediglich 35 von über 600 Abgeordneten des Bundestags anwesend. Die Bundesregierung darf nach der Entscheidung in Karlsruhe das Übereinkommen nicht ratifizieren, Deutschland dem Europäischen Patentgericht vorerst nicht beitreten. Drei der acht Richter widersprachen dieser Auffassung. In einem Sondervotum kritisierten sie die Festlegung auf rein formelle Voraussetzungen. Lob für die Entscheidung kam von der AfD. Deren Bundestagsfraktion hatte im März 2018 einen Antrag ins Parlament eingebracht, in dem die Aufhebung dieses Gesetzes gefordert wurde – „und zwar mit genau derselben Begründung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht nun das Gesetz für nichtig erklärt hat“, stellte der rechtspolitische Sprecher Roman Reusch fest. (vo)