© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/20 / 03. April 2020

Meldungen

Schwesig verteidigt Einreiseverbote 

Schwerin. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken verteidigt. Es sei „wichtig, daß jetzt alle zu Hause bleiben, sich in ihrem Umfeld bewegen und nicht quer durch Deutschland reisen“, sagte sie in den ARD-„Tagesthemen“. Der Tourismus-Stopp treffe den Nordosten zwar „mitten ins Herz“, so die Regierungschefin. Doch es gehe nicht, „daß sich an Ostern die Familien gegenseitig besuchen, daß man irgendwo hinfährt und Picknick macht“. Erlaubt sind in Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit nur Besuche von Familienangehörigen ersten Grades, Lebenspartnern mit eingetragener Partnerschaft, Großeltern und Enkeln. Bei Kontrollen auf den Straßen entlang der Ostseeküste hat die Polizei nach Angaben des NDR allein am Samstag zwischen Dassow und Graal-Müritz 145 Autos zur Umkehr aufgefordert. Auch in Schleswig-Holstein, wo derzeit Einreiseverbote für Touristen und für Zweitwohnsitzinhaber herrschen, führte die Polizei Kontrollen durch und schickte eigenen Angaben zufolge in den Kreisen Pinneberg und Segeberg am Samstag rund 600 Autofahrer wieder zurück. (ha)





Fall Hempel: Syrer erhält Bewährungsstrafe

MAGDEBURG. Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Angriff auf den 30jährigen Marcus Hempel ist der Syrer Sabri H. wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ von der Jugendstrafkammer des Magdeburger Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 120 Arbeitsstunden verurteilt worden. Der Syrer hatte im September 2017 sein Opfer vor dem Wittenberger Einkaufszentrum „Arsenal“ nach einem Streit angegriffen. Bilder einer Überwachungskamera zeigen, wie Sabri H. dreimal auf Hempel einschlug. Der Wittenberger stürzte auf den Hinterkopf und erlitt schwere Verletzungen, an denen er noch am selben Tag starb (JF 29/18). Der Vater Karsten Hempel zeigte sich nach Verkündung des Urteils enttäuscht: „Er hat meinen Sohn getötet, zugegeben, daß er aus Wut handelte, aber dafür hat er nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen. Er hat im Gerichtssaal mehrfach gelacht. Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts geschehen.“ Der Prozeß fand in Magdeburg statt, da Sabri H. dort mit seinen Eltern und Geschwistern lebt, die er wenige Monate vor der Tat im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen durfte. Unklar war im Vorfeld das Alter des Angeklagten, da keine ausreichenden Dokumente vorlagen. H. behauptete, 17 Jahre alt zu sein. Ein Alterstest wurde nie angeordnet. „Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, daß nicht auszuschließen ist, daß der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt gewesen ist“, so Gerichtssprecher Christian Löffler. Deshalb sei der Prozeß nach Jugendstrafrecht und unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt worden. (ha)