© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/20 / 03. April 2020

Sollen Kinderlose einen höheren Rentenbeitrag zahlen?
Die Richtung stimmt
Jörg Fischer

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat Börsencrashs  überlebt und sogar die Wiedervereinigung mitfinanziert. Trotz Corona-Krise kommen zu den durchschnittlich 1.323 Euro netto in NRW oder den 1.102 Euro in Thüringen ab Juli etwa 43 Euro hinzu. Und würden nicht nur 11,9, sondern wie in Österreich 14,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Renten ausgegeben, wären es einige hundert Euro mehr.

Doch die demographische Krise und die diversen Reformen sorgen dafür, daß sich künftig immer mehr Neurentner mit der Mindest- oder einer Rente auf Hartz-IV-Niveau begnügen müssen – trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung. Die 2018 vom Bundeskabinett eingesetzte Kommission „Verläßlicher Generationenvertrag“ empfiehlt in ihrem nun vorgelegten Bericht eine Erhöhung des GRV-Beitrags von 18,6 auf 20 bis 24 Prozent sowie „arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge“ und „Verbesserungen und Vereinfachungen im Bereich Riester“ – was angesichts von Nullzins, der Abwicklung von Lebensversicherungen und Börsencrash wie Realsatire anmutet.

Die Junge Gruppe der Unions-Bundestagsfraktion will da nicht mitmachen: „Um die demographische Entwicklung besser im Rentensystem abzubilden, führen wir den Kinderbonus ein“, heißt es in ihrem Vorschlagspapier „Zukunftssichere Rente“. Da „für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung“ – also auch für die GRV – eine Geburtenrate von zwei Kindern je Frau nötig sei, bilde dies den „Nullpunkt“ beim GRV-Beitragssatz. Ab drei Kindern erhalte jeder Elternteil einen GRV-Rabatt von 0,5 Prozent pro Kind. „Kinderlose zahlen dagegen einen Beitragszuschlag in Höhe von einem Prozent.“ Diese aus der Pflegeversicherung entlehnte Regelung geht in die richtige Richtung. Auch in der AfD und bei Familienverbänden gibt es ähnliche Überlegungen – aber im Bundestag leider kaum Verbündete.