© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/20 / 03. April 2020

Blick in die Medien
Im Löschkampf
Tobias Dahlbrügge

Die Bundesregierung bastelt angesichts angeblicher Corona-Falschmeldungen (WHO: „Infodemie“) an strengeren Auflagen für soziale Netzwerke. Diese hatten bereits angekündigt, verstärkt gegen „Fake News“ bezüglich des Covid-19-Virus vorzugehen (JF 14/20). Befürchtungen, daß dabei regierungskritische Stimmen als bewußter Beifang in den Netzen landen, scheinen sich nun zu bewahrheiten. So zieht erneut eine Lösch- und Sperrwelle durch Facebook. Nachdem in den vergangenen Wochen bereits mehrere Facebook-Beiträge der JUNGEN FREIHEIT systematisch verschwunden waren, weil in ihnen die Namen Martin Sellner, Tommy Robinson oder Identitäre Bewegung vorkamen (JF 9/20), traf es nun JF-Chefredakteur Dieter Stein persönlich. Eine zunächst verhängte 90tägige Sperre seines Profils wurde dann aber doch wieder zurückgenommen. 

Der Osnabrücker Anwalt erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook. 

Daß Gegenwehr lohnt, zeigt der Osnabrücker Rechtsanwalt Eberhard Frohnecke, der auf Youtube den Kanal „Frohneckes Week­ly“ betreibt. Anfang März wurde sein Facebook-Auftritt ohne Angabe von Gründen gelöscht. Darauf ging er in die Offensive. Wie üblich reagierte Facebook nicht auf Nachfragen. Also erwirkte der Jurist eine Einstweilige Verfügung. 

Zu deren Abwehr hatte die Frankfurter Facebook-Kanzlei White & Case eine sogenannte Schutzschrift bei Gericht hinterlegt. Diese zwingt Richter, Verfügungen genau zu prüfen. Das erwies sich als Bumerang, denn die Richter stellten fest, daß die Gegenargumente der Zuckerberg-Anwälte haarsträubender Unsinn waren. So erklärten sie, Frohnecke habe in einem Bericht die Namen bekannter IB-Aktivisten zwar akustisch unkenntlich gemacht, diese seien aber durch Lippenlesen identifizierbar. Außerdem habe er Werbung für die „Haß-Organisation“ gemacht, indem er einen Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung teilte, ohne sich eindeutig „abwertend“ zu äußern.