© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 16/20 / 10. April 2020

Meldungen

Integrationsbeauftragte appelliert an Moslems

Berlin. Rund zweieinhalb Wochen vor Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan hat sich Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) besorgt gezeigt, daß Moslems in Deutschland sich nicht an die Corona-Ausgangsbeschränkungen halten könnten. „Jetzt kommt es auf jede und jeden an“, sagte Widmann-Mauz der Welt. „Gesundheit geht vor, da darf es aktuell auch für gemeinsame Gebete vor Ort keine Ausnahmen geben.“ Die Bunderegierung hatte gemeinsam mit den Regierungen der Länder verfügt, daß religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen bis auf weiteres untersagt sind. Offiziell gelten die Ausgangsbeschränkungen noch bis zum 19. April. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, daß sie nochmals verlängert werden und damit auch während des Ramadans in Kraft sind. Am vergangenen Freitag hatten in Berlin etwa 300 Moslems für einen Einsatz von Polizei und Ordungsamt gesorgt. Sie hatten sich in Neukölln vor der vom Verfassungsschutz beobachteten Dar-as-Salam-Moschee zum Freitagsgebet versammelt. Den Behörden gelang es, den Imam davon zu überzeugen, das Gebet abzubrechen und die Versammelten nach Hause zu schicken. Mittlerweile hat es das Bezirksamt Neukölln untersagt, den Gebetsruf öffentlich durchzuführen. (ha)





Zwei Wochen häusliche Quarantäne bei Rückkehr 

Berlin. Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Bundeskabinett am Montag in Berlin. Die Regelung soll ab dem 10. April gelten. Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluß weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren oder Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müßten sowie für Reisende auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts. Personen, die für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wollen, müßten nachweisen, daß eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen vorlägen. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden. (ha)