© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 18/20 / 24. April 2020

Meldungen

Mehrere Bundesländer führen Maskenpflicht ein

Berlin. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bayern führen ab dem 27. April das verpflichtende Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit ein. Mund und Nase seien beim Einkaufen und im Nahverkehr zu bedecken, teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart mit. Notfalls tue es auch ein Schal. Schleswig-Holstein will ähnliche Vorschriften ab dem 29. April umsetzen. In Sachsen-Anhalt plant man die Maskenpflicht schon ab dem 23. April einzuführen, in Thüringen ab dem 24. April. In Sachsen gelten entsprechende Regelungen bereits seit Montag. Anders als in den anderen Bundesländern soll in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Mundschutzpflicht nur für den öffentlichen Nahverkehr gelten, aber nicht in Geschäften. Die Gewerkschaft der Polizei forderte eine bundesweit einheitliche Regelung. „Es kann nicht Aufgabe der Polizei sein, den Bürgern die Unterschiede in den Regelungen der Bundesländer zu erklären“, kritisierte der Hamburger Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Christian Schumacher. (ha)





Berlin ohne Einfluß auf Auswahl Unbegleiteter 

Berlin. Vergangenen Samstag sind in Hannover die ersten minderjährigen Einwanderer aus griechischen Migrantenlagern gelandet. Unter den 42 Kindern und 5 Jugendlichen waren vier Mädchen. Der Koalitionsausschuß von Union und SPD hatte am 8. März beschlossen, in einer Initiative mehrerer europäischer Staaten insgesamt 350 bis 500 Minderjährige aufzunehmen, „die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind, die meisten davon Mädchen“. Anfang April hatte ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums gesagt, im „Rahmen der Auswahlentscheidungen vor Ort werden diese Kriterien berücksichtigt, so daß es im Ergebnis bei der Übernahme um diese Zielgruppe geht, die wir vorher definiert haben“. Am Montag teilte der Sprecher des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU) angesichts der deutlichen Minderheit von Mädchen mit, die „genaue Auswahl der Kinder und Jugendlichen, die nun nach Deutschland geflogen worden sind, hat nicht das Bundesinnenministerium, nicht die deutsche Regierung vorgenommen“. Es habe ein „kompliziertes Auswahlverfahren“ gegeben, „in dessen Mittelpunkt das Kindeswohl und auch die Frage standen, daß man Familien nicht auseinanderreißen wollte.“ Diesen Prozeß habe „nicht nur die griechische Regierung organisiert, sondern auch die EU-Kommission mit der Gemeinschaftsagentur EASO, das UNHCR, aber auch UNICEF“. Anhand der dort erarbeiteten Kriterien habe festgestanden, „welche Kinder und Jugendliche nach Deutschland ausgeflogen werden konnten und welche nicht“. (vo)

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